Häusliche Gewalt Ehefrau wehrte sich mit Topfpflanze gegen ihren Mann

RHEINBACH · Ein 44-jähriger Frührentner ist jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht wegen häuslicher Gewalt und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen es als erwiesen an, dass der Meckenheimer seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in der Nacht zum 8. Januar beim Versuch einer Aussprache wüst beschimpft, am Hals gewürgt, an den Haaren gezogen, mit dem Kopf auf den Boden geschlagen, getreten und in die Hand gebissen hat. Die entsprechenden Verletzungen mit Prellungen, Gehirnerschütterung und Bisswunde wurden in einem Krankenhaus ärztlich attestiert sowie mit Fotos belegt.

Der Angeklagte, gegen den es auch schon einmal ein Gewaltschutzverfahren gegeben hat, leugnete allerdings, für die Verletzungen verantwortlich zu sein. "Ich weiß nicht, wie sie das geschafft hat, aber das stammt auf keinen Fall von mir. Ich habe sie weder an den Haaren gezogen, noch ihren Kopf auf den Boden geschlagen, noch getreten", sagte er.

Lediglich in die Hand gebissen habe er die 44-Jährige - allerdings aus Notwehr, weil sie ihn im "Schwitzkasten" gehalten und mit ihren Fingernägeln am Hals verletzt habe. Er sei nicht gewalttätig, seine im Saal anwesende Ex-Frau könne bezeugen, dass er sie "in 15 Jahren nicht angefasst" habe.

Die getrennt lebende Ehefrau jedoch schilderte, dass er bei dem Treffen in seiner Wohnung, das einer Aussprache über die Situation ihrer Ehe dienen sollte, plötzlich "völlig ausgerastet" sei und sie "panische Angst" gehabt habe, dass sie "nicht lebend rauskomme" aus der Wohnung.

"Er war auf einmal wie ein Tier", schilderte die 44-Jährige. Sie habe Luftnot bekommen aufgrund ihres Asthmas, aber keine Medikamente bei sich gehabt. Schließlich sei es ihr gelungen, sich eine Topf-Palme zu greifen, um sich zu verteidigen. Dann habe sie fliehen können. Kopflos habe sie nicht die Polizei angerufen, sondern ihre Tochter, die ihrerseits die Polizei und den Rettungsdienst verständigt habe.

Wenn es nicht die nachgewiesenen Verletzungen gegeben hätte, wäre eine Aufklärung aufgrund der gegensätzlichen Schilderungen des Angeklagten und der Geschädigten schwierig, sagte der Staatsanwalt.

Allerdings sei die Schilderung der Frau glaubwürdiger. Das sah Richter Jan Fante ebenso, vor allem auch wegen des Details ihrer Verteidigung mit einer Palme. "So etwas denkt sich niemand aus", so der Richter.

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