Amtsgericht Rheinbach Diebstahl oder Hehlerei - 23-Jähriger muss sich verantworten

RHEINBACH · Einen Faible für Motorroller hat offenbar ein 23-jähriger Meckenheimer. Deshalb saß der arbeitslose Aushilfs-Gerüstbauer und -Dachdecker jetzt wegen mehrerer Vorwürfe auf der Anklagebank des Rheinbacher Amtsgerichts.

Zum einen wurde ihm entweder Diebstahl oder Hehlerei mit einem Motorroller vorgeworfen. Denn entweder soll er an einem Motorroller im März dieses Jahres in Meckenheim selbst des Schloss aufgebrochen und den Roller gestohlen haben. Oder aber den zuvor von einer anderen Person gestohlenen Roller verkauft haben und sich damit der Hehlerei schuldig gemacht zu haben.

In einem zweiten Fall sollte er versucht haben, einen gesicherten Motorroller kurzzuschließen, um ihn zu stehlen - versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall. Was den Angeklagten empörte: "Mir wird hier etwas untergejubelt! Ich habe mit dem Ding nichts am Hut!" Für den fraglichen Zeitraum im März habe er ohnehin ein Alibi. Damals sei er mit einem "Kollegen" zum Angeln gewesen. Das könne dieser bezeugen.

Dem entgegen stand, dass der "Kollege" inzwischen in einer JVA einsitzt und der Ladung in den Zeugenstand nicht nachkommen konnte. Dass er in dem anderen Fall von einem erkrankten Zeugen - Polizeibeamter von Beruf - als Täter genannt werde, sei "Schwachsinn", so der Angeklagte.

Auch die schriftliche Aussage des erkrankten Zeugen, die der Richter verlas, konnte den Angeklagten nicht erschüttern. Demnach soll er den Roller mit dem Handy ausgeleuchtet haben, um das Schloss zu knacken und den Motor kurzzuschließen. Daraufhin habe der Zeuge seine Polizei-Kollegen angerufen. Das stimme nicht, denn er selbst habe die Polizei gerufen, weil er zwei Leute habe weglaufen sehen, die den Roller hätten kurzschließen wollen, behauptete der Angeklagte.

Der erkrankte Zeuge aber hatte ausgesagt, der Angeklagte sei die ganze Zeit allein am Motorroller gewesen. "Lassen Sie den Roller auf meine Fingerabdrücke und DNA untersuchen, da ist nix! Die Polizei wird auch sagen, dass ich keine Handschuhe hatte, mit denen ich meine Fingerabdrücke hätte verdecken können", schimpfte der 23-Jährige.

Eine andere Version kam von einem 24-jährigen Meckenheimer, der mit dem inhaftierten "Kollegen" befreundet ist. Demnach soll der Angeklagte einen Roller gegen einen Laptop und ein Handy des "Kollegen" getauscht haben. Als der 24-Jährige seinen Freund auf die Spuren des Kurzschließens aufmerksam gemacht und vermutet habe, der Roller sei gestohlen, habe dieser "seine Sachen zurücktauschen" wollen. Und er selbst habe die Polizei gerufen.

Gültige Papiere habe der Angeklagte zu dem Roller nicht vorweisen können, so ein 53-jähriger Polizeibeamter im Zeugenstand. Und das Kennzeichen habe von einem anderen gestohlenen Motorroller gestammt. Richter Jan Fante konnte keine Klarheit gewinnen und setzte einen Fortsetzungstermin an, um die fehlenden Zeugen zu hören: 26. Juli, 9 Uhr.

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