Digitaler Stammtisch in Meckenheim Die Notwendigkeit eines digitalen Nachlasses

Meckenheim · Wie man Angehörigen bei Krankheit oder gar Tod Zugang zu seinen Online-Konten verschaffen kann, ohne dabei Unbefugten den Zugriff zu ermöglichen, war am Donnerstag Thema in Meckenheim.

 Wer seine Daten für Angehörige sichern will, sollte sich frühzeitig darum kümmern.

Wer seine Daten für Angehörige sichern will, sollte sich frühzeitig darum kümmern.

Foto: picture alliance / dpa

Ein Testament reicht kaum noch. Wer im Internet-Zeitalter seine Angelegenheiten regeln will, braucht einen digitalen Nachlass. Wie man Angehörigen bei Krankheit oder gar Tod Zugang zu seinen Online-Konten verschaffen kann, ohne dabei Unbefugten den Zugriff auf Konto oder Korrespondenzen zu ermöglichen, war am Donnerstag Thema des digitalen Stammtischs in Meckenheim. Als Expertinnen waren Janine Wein aus Koblenz und Justin Reichelt von der Verbraucherinitiative per Video zugeschaltet.

Ob bei Facebook, Google, Ebay, Partnerbörsen, Fotodiensten oder bei Stromversorger und Telefongesellschaft – Nutzer hinterlassen eine Menge elektronische Spuren, führte Janine Wein aus. Sie verglich den digitalen Nachlass mit „Blumen gießen“, denn auch er erfordere regelmäßige Pflege. Wichtige Fragen seinen: Was kann ich zu Lebzeiten tun, um es Erben leichter zu machen? Was ist zu beachten, wenn ich selbst erbe? Denn zum Nachlass gehören auch alle digitalen Güter.

Verträge übertragen sich auf Erben

Für die Erben beginnt dann eine Spurensuche: Gibt es Online-Konten und welche? Wie lauten die Passwörter dafür, denn ohne diese kein Zugriff möglich. Und wo können Kosten entstehen? Denn laufende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben über. Deshalb gilt es, möglichst schnell alle laufenden Verträge und kostenpflichtige Mitgliedschaften zu kündigen.

Facebook beispielsweise gewährt keinen Zugriff auf das Profil Verstorbener. Das mussten die Eltern einer jungen Frau gerade leidvoll erfahren, die gerichtlich einen Zugriff auf das Profil ihrer Tochter erstreiten wollten, um mehr über deren Todesursache oder eine mögliche Selbsttötung zu erfahren. Google bietet einen „Konto-Inaktivitäts-Manager“. Dort kann man festlegen, mit wem man Daten teilen und wer bei längerer Inaktivität benachrichtigt werden soll.

Bei vielen Anbietern ist ohne Passwort nichts zu machen. Wein empfahl eine digitale Vorsorgemappe, in der alle Online-Konten aufgelistet sind und in die eine Vertrauensperson eingeweiht ist.

Anbieter arbeiten in "juristischer Grauzone"

Mit einer formlosen Vollmacht könne dieser digitale Bevollmächtigte Zugriff auf Passwörter und Accounts bekommen. Bei Passwortmanagern wie „Key-Pass“ könne man seine Schlüsselbegriffe ablegen. Rat dazu erteilen Internetseiten wie „silver-tipps.de“ oder „machts-gut.de“. Geheimworte könnten auf dem eigenen Computer oder in der Cloud gespeichert werden. Letzteres hätte den Vorteil, dass diese auch mit dem Smartphone zugänglich seien. Wer ganz sicher gehen will, sollte für den Fall eines Computerdiebstahls seine Daten auf einem sicher verwahrten USB-Stick ablegen.

Ein Zuhörer berichtete, dass er seine 30 bis 40 Passwörter in einer Excel-Tabelle verwalte. Einige ändere er regelmäßig. „Eine Beschäftigung ohne Ende“, stöhnte er und wünschte sich Erleichterung. In die Cloud habe er kein Vertrauen, sagte er unter Hinweis auf Prominente, von denen plötzlich intime Bilder im Netz auftauchten.

Ein weiterer Teilnehmer fragte nach einem übergeordneten Dienst, der im Todesfall alle Beteiligten informieren könne. Expertin Wein verwies darauf, dass es solche Anbieter gibt, diese jedoch in einer „juristischen Grauzone“ operierten.

Damit Betreiber verschiedener Dienste tätig werden, verlangen sie oft mindestens eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein. Ein Zuhörer wies darauf hin, dass die Kreissparkasse in Meckenheim Patientenverfügungen mit Vorsorgevollmacht nicht anerkenne. Dort müsse eine eigene Vollmacht hinterlegt werden.

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