Fassadensanierung erhält Fördergeld Die Meckenheimer Altstadt soll attraktiver werden

MECKENHEIM · Während die Sanierung der Hauptstraße voranschreitet und der Mittelpunkt der Meckenheimer Altstadt mehr und mehr Gestalt annimmt, haben die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bereits ihren Fokus auf die umliegenden Bereiche gelegt.

"Das Integrierte Handlungskonzept Altstadt ist viel mehr als die aktuelle Baustelle - auch das Umfeld soll mit Leben erfüllt werden", hat der Technische Beigeordnete Heinz-Peter Witt vor dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am Donnerstag betont.

Die Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung Waltraud Leersch und der Leiter des Fachbereichs Verkehr und Grünflächen Ole Kallenbach haben den aktuellen Sachstand des 17-Punkte-Plans dargestellt, dessen übergeordnetes Ziel die Attraktivitätssteigerung der Altstadt ist. Alle Maßnahmen würden durch Fördermittel unterstützt, die auf die Jahre 2014 bis 2018 verteilt würden.

Vor allem habe die Stadtentwicklung die "Blockinnenräume" beiderseits der Hauptstraße betrachtet, erläutete Leersch. Die geltenden Bebauungspläne stammten aus den 70er Jahren und "hinken vor allem in den hinteren Bereichen", erklärte Leersch. 15 solcher Blöcke gebe es in der Altstadt, die laut Leersch über städtebauliches Potenzial verfügen.

Gemeinsam mit dem Architekturbüro Raumplan seien eine Bestandsaufnahme gemacht, eine räumliche Bewertung vorgenommen und Wegebeziehungen analysiert worden. So verlange die Situation im nördlichen Bereich der Altstadt beispielsweise danach, eine Öffnung vom Niedertorplatz zur Bonner Straße zu schaffen.

Im Bereich Mitte sollen im historischen Saaten-Rausch-Gebäude Wohnungen entstehen. Die Ideen seien mit den Eigentümern der Häuser und Grundstücke vorbesprochen worden. "Wir haben eine gute Resonanz bekommen", berichtete Leersch. Bei einem Workshop mit Bürgern im September sei trotz der relativ geringen Beteiligung zudem "vortrefflich diskutiert" worden.

Wichtig für die Aufwertung der Altstadt sei auch die Initiative der Eigentümer bei der Fassadengestaltung. Das Fassadenprogramm werde gefördert. Die Grundlage soll eine Gestaltungssatzung bilden. "Wer sich einfügt, kann Gelder erhalten. 420 000 Euro dürfen wir verteilen", sagte Leersch.

In der Gestaltungssatzung sollen zum Beispiel Zonen für Werbung über den Schaufenstern, die Ausladung und Höhe von Markisen oder die Aufstellung von Sonnenschirmen für die Außengastronomie festgelegt werden. Wie Ole Kallenbach erläuterte, muss immer eine Mindestdurchgangbreite von 1,20 Meter auf den Gehwegen erhalten bleiben.

Eine weitere größere Baumaßnahme sei der Umbau der Bonner Straße.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort