Mord an Nachbarin Das Urteil für 25-jährige Meckenheimerin lautet "lebenslang"

MECKENHEIM/BONN · Weil sie ihre 87 Jahre alte Nachbarin in Meckenheim mit 45 Messerstichen getötet hat, muss die Mutter zweier kleiner Mädchen jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen, so das Bonner Landgericht.

Kein Schluchzen, kein Weinen, nichts. Keine äußerlich erkennbare Regung zeigte die 25 Jahre alte Angeklagte, als sie wegen Mordes verurteilt wurde: Weil sie ihre 87 Jahre alte Nachbarin in Meckenheim mit 45 Messerstichen getötet hat, muss die Mutter zweier kleiner Mädchen jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen, so das Bonner Landgericht.

Die zierliche Frau hatte im Prozess zu dem Mordvorwurf bis zuletzt geschwiegen. Erst beim letzten Wort hatte sie sich geäußert und bestritten, ihre Nachbarin getötet zu haben. Ihr Verteidiger hatte in dem Indizienprozess einen Freispruch gefordert.

Doch die Richter der Schwurgerichtskammer waren anderer Meinung. In ihren Augen reichten die vorliegenden Indizien für eine Verurteilung wegen Mordes aus Verdeckungsabsicht aus. Laut Urteil musste die Rentnerin sterben, weil sie die Angeklagte beim Stehlen erwischt hatte.

Die Richter gingen davon aus, dass das Opfer die damals erst seit zwei Monaten in dem Mehrfamilienhaus lebende 25-Jährige am Morgen des 12. November 2012 in ihre Wohnung gelassen hatte. Geplagt von finanziellen Nöten - an diesem Vormittag war der Familie der Angeklagten aufgrund nicht gezahlter Rechnungen der Strom abgestellt worden - habe die junge Mutter ins Portemonnaie der 87-Jährigen gegriffen.

Als die Rentnerin dies bemerkte, habe sich ein Streit entwickelt, in dessen Verlauf die 25-Jährige das Opfer laut Urteil würgte und auf es einstach. Sämtliche Stiche trafen den Oberkörper und den Hals der Rentnerin - sie verblutete. "Das war ein gewollter und bewusster Akt der Tötung", so die Kammervorsitzende.

Einige Zeit nach dem Mord hatte die Angeklagte sich einen Schlitten aus dem Keller geholt, war auf den Balkon der 87-Jährigen geklettert und hatte die Balkontür eingeschlagen. Der hinzu gerufenen Polizei hatte sie erzählt, sie habe sich Sorgen um die Nachbarin gemacht, da diese ihre Wohnungstür nicht geöffnet habe.

[kein Linktext vorhanden]Aus Sicht des Gerichts waren diese Angaben keine "plausible Erklärung" für das Verhalten der 25-Jährigen. Vielmehr sei es das Ziel der jungen Mutter gewesen, dadurch in der Wohnung vorhandene Spuren von ihr erklären zu können. Doch sowohl ein DNA-Gutachten als auch ein Fasergutachten waren zu dem Schluss gekommen, dass die gesicherten Spuren nicht dadurch erklärbar seien, dass die 25-Jährige bloß neben dem Opfer gekniet oder versucht habe, es umzudrehen.

Zudem war bei einer Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten zwei Tage nach der Tat eine Hose gefunden worden, an der Blut der Getöteten klebte - obwohl die 25-Jährige am Tattag aufgefordert worden war, die von ihr getragene Kleidung abzugeben. Der Verteidiger gab sofort nach der Urteilsverkündung bekannt, dass er gegen das Urteil Revision einlegen will. Seine Mandantin hatte nach der Urteilsverkündung noch kurz mit ihrer Mutter sprechen dürfen. Der Ehemann und die Kinder der 25-Jährigen waren nicht im Verhandlungssaal erschienen.

Die Angehörigen des Opfers waren hingegen zahlreich im Zuschauerraum vertreten. Ein Sohn der Getöteten zeigte sich im Anschluss an die Verhandlung "sehr, sehr erleichtert". "Unsere Mutter kann uns niemand mehr wiedergeben, aber wir sind unwahrscheinlich zufrieden mit dem Urteil", sagte der 63-Jährige.

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