Rückschnitt von Bäumen Brutplätze von Vögeln schützen

MECKENHEIM · Um Brut- und Nistplätze zu schützen, sind innerhalb der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September besondere Vorschriften beim Rückschnitt von Bäumen und anderen Gehölzen zu beachten.

Darauf macht die Stadt Meckenheim aufmerksam und verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem es grundsätzlich nicht erlaubt ist, in dieser Zeit Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Sträucher, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock zu setzen".

Form- und Pflegeschnitte, um die jährlich austreibenden Zweige zu beseitigen oder die Bäume gesund zu erhalten, sind von dem Verbot ausgenommen. Ebenfalls davon ausgenommen sind Bäume, die auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, also auch in privaten Hausgärten.

Bevor jedoch Bäume gefällt oder Gehölze stark geschnitten werden, ist besondere Aufmerksamkeit gefordert: Sollten sich dort Brut- oder Nistplätze befinden, ist die Stadt oder die Untere Landschaftsbehörde des Kreises zu kontaktieren. Auskünfte erteilt Susanne Reven, Verkehr und Grünflächen, unter 02225/917165.

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