Grenzverlauf Merl/Meckenheim Ausschuss definiert Grenze zu Merl neu

MECKENHEIM · Wo genau verläuft die Grenze zwischen Meckenheim und Merl? Das war bislang unklar. Schon vor der jüngsten Kommunalwahl hatte die SPD-Fraktion dies im Hinblick auf den Wohnort künftiger Ortsvorsteher bemängelt.

Die Trennung zwischen Meckenheim und Merl stimme nicht mit den Gemarkungsgrenzen überein, sondern sei in der Hauptsatzung der Stadt geregelt. Dieser habe eine ungenaue Anlage beigelegen, erläuterte der Erste Beigeordnete Holger Jung kürzlich im Haupt- und Finanzausschuss die bislang "diffuse Situation".

Jetzt legte die Stadtverwaltung zwei mögliche Varianten vor, um den Grenzverlauf eindeutig zu definieren. Einstimmig entschieden sich die Ausschussmitglieder aller Fraktionen für "Variante B", weil dieser Vorschlag den Merler Keil komplett Merl zuordne, das Baugebiet nicht zerschlage und auch dem Empfinden der Menschen entspreche, die dort wohnten.

Zudem sei der Siebengebirgsring eine klare Abgrenzung und eine natürliche Grenze zwischen Meckenheim und Merl. Die Wahlbezirke zu definieren, sei erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, weil im Neubaugebiet noch reger Zuzug erwartet werde, erläuterte Jung. "Variante A" hätte als "kleinere Lösung" eine Trennung entlang des Siebengebirgsrings und dann des Merler Winkels vorgesehen. Der neue Grenzverlauf wird nun in der Hauptsatzung der Stadt verankert.

Zudem hat der Ausschuss weitere Satzungsänderungen beschlossen. So wird das neue Apfel-Logo mit Wortmarke aufgenommen, das die Stadt für ihr "Corporate Design" nutzt. Über seine Verwendung entscheidet, wie beim Stadtwappen, der Bürgermeister. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

Neu ist auch die Möglichkeit für Ratsmitglieder, ihre Stellvertreter aus einer Liste zu bestimmen, soweit nicht per Gesetz persönliche Vertreter vorgesehen sind. Bislang konnten Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern vertreten werden. Auch haben sich die Ausschussmitglieder darauf verständigt, zukünftig für nur maximal 30 statt wie bisher für maximal 40 Sitzungen pro Jahr Sitzungsgeld zu erhalten.

Die Entscheidung betrifft alle Rats- und Ausschussmitglieder sowie sachkundige Bürger. Endgültig wird der Stadtrat über die Änderung der Hauptsatzung entscheiden.

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