Meckenheimer vor Amtsgericht Mildes Urteil für 22-jährigen Drogenhändler

Rheinbach/Meckenheim · Ein 22 Jahre alter Meckenheimer möchte seine jahrelange Sucht aufgeben - das bekundete er zumindest vor dem Amtsgericht Rheinbach gegenüber dem Richter. Deshalb fand er auch ein mildes Urteil für den heranwachsenden Drogenhändler.

Seine Drogensucht möchte ein 22-Jähriger aus Meckenheim aufgeben, der sich wegen Drogenhandels vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten musste.

Seine Drogensucht möchte ein 22-Jähriger aus Meckenheim aufgeben, der sich wegen Drogenhandels vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten musste.

Foto: dpa/Paul Zinken

Weil sich die gesamte Lebenssituation eines 22-jährigen Meckenheimers nach langjährigem Drogenkonsum und dem Handel mit Rauschmitteln stabilisiert hat, fand der Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht ein mildes Urteil: Wegen mehrfachen Handels mit Marihuana, Diebstahls und Drogenbesitzes wurde der Heranwachsende nach Jugendstrafrecht lediglich verwarnt und muss 400 Euro Geldbuße an „RheinFlanke gGmbH“ zahlen, einen anerkannten Träger der sportbezogenen Jugend- und Bildungsarbeit. Zudem muss der 22-Jährige innerhalb eines halben Jahres durch zwei Drogentests nachweisen, dass er ein drogenfreies Leben führt.

„Verwarnung heißt: Das ist der erhobene Zeigefinger! Passen Sie auf, dass Sie straffrei weiterleben, denn ab jetzt mit 22 Jahren gilt das Erwachsenenstrafrecht“, gab der Richter ihm mit auf den Weg. Drogen konsumiert habe er schon seit seiner Schulzeit, gab der Angeklagte vor Gericht zu. Mehrfach war er an verschiedenen Orten beim Handel mit Drogen erwischt worden.

Polizei findet Drogen in der Wohnung des Angeklagten

Auch bei einer Wohnungsdurchsuchung waren Drogen bei ihm gefunden worden. Drogentherapien, die er begonnen hatte, habe er wieder abgebrochen, weil sie „gar nichts gebracht“ hätten. Erst der Umzug vom Haushalt seiner Mutter zum Haushalt seines Vaters brachte die Wende, so auch der Bericht der Jugendhilfe. Nach einem Berufsvorbereitungsjahr werde er ab Sommer eine Ausbildung beginnen. Seit Monaten habe er keine Drogen mehr konsumiert und bereite sich auf die MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) vor.

„Manchmal sind es die Zeit und das Drehen an ein paar Stellschrauben, die eine positive Entwicklung mit sich bringen“, stellte der Staatsanwalt fest. Der Angeklagte habe es verstanden, die Zeit seit dem Umzug zum Vater zu nutzen, fand auch der Strafrichter. Allerdings müsse die „Geldbuße schmerzhaft“ sein. Der Betrag von 400 Euro entspreche dem „Gewinn“ aus den einzelnen Taten des Drogenhandels, bei denen er „erwischt“ worden war.

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