Gericht Rheinbach Exfreund nach Telefonterror und Drohbrief verurteilt

RHEINBACH/MECKENHEIM · 27-Jähriger will seine Ex zurückgewinnen – und lässt sie von einem Bekannten bedrohen. Nun wurden beide verurteilt.

 27-Jähriger will seine Ex zurückgewinnen – und lässt sie von einem Bekannten bedrohen. (Symbolfoto)

27-Jähriger will seine Ex zurückgewinnen – und lässt sie von einem Bekannten bedrohen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Binsenweisheit „Liebe macht blind“ kann erweitert werden um die Erkenntnis „Liebe verhindert klares Denken“. An letzterem mangelte es einem 27-Jährigen, nachdem sich seine Freundin von ihm getrennt hatte. Er konnte die Trennung nicht akzeptieren und entwickelte einen aberwitzigen Plan: Er stiftete einen Bekannten an, seine Ex-Freundin und deren Familie anonym per Telefon zu bedrohen.

Um das Szenario zu verstärken, warf der 27-Jährige noch einen Drohbrief in ihren Briefkasten und zerstach in Meckenheim die Reifen ihres Autos. Von der ganzen Aktion  erhoffte er sich, dass sie sich Hilfe suchend an ihn wenden  würde. Dann hätte er als strahlender Held dastehen und sie zurückgewinnen können. Der Plan ging schief. Und so saßen der 27-Jährige und sein 23-jähriger Bekannter an der Seite ihrer Verteidiger auf der Anklagebank im Rheinbacher Amtsgericht. Der Vorwurf: Bedrohung in mehreren Fällen und Sachbeschädigung.

„Wie sind Sie nur auf so eine Idee gekommen?“, wollte der Strafrichter von dem 27-Jährigen wissen. „Das war eine große Dummheit. Aber ich war wirklich verliebt“, lautete seine Antwort. Seine Freundin habe die Beziehung einfach ohne Begründung beendet und er habe gehofft, sie werde ihm wenigstens eine Erklärung geben. „Wie oft, glauben Sie, hat das denn schon funktioniert, einen anderen zu bedrohen, damit der zurückkommt?“, fragte der Staatsanwalt rhetorisch. Das Ganze habe schließlich dazu geführt, dass die Ermittlungen der Polizei zunächst sogar als räuberische Erpressung erfolgten.

Richter verurteilt Angeklagten zu 900 Euro Geldstrafe

Geld habe er aber keins haben wollen, versicherte der 27-Jährige. Auch habe er seine Freundin körperlich nicht schädigen wollen. Inzwischen habe er sich bei ihr und ihrer Familie entschuldigt. Auch sein mitangeklagter 23-jähriger Bekannter bedauerte die „Dummheit“, für die er sich bei der jungen Frau und deren ebenfalls schon entschuldigt habe. Letztlich allerdings habe er selbst nur ein einziges Mal mit ihr am Telefon gesprochen, ansonsten noch drei bis vier Mal „nur“ anonym angerufen und sofort wieder aufgelegt. „Ich dachte nicht, dass das so eskaliert“, sagte er.

Der Ex-Freund aber rief seine ehemalige Freundin am Morgen nach diesen Anrufen an, um zu fragen, ob denn irgendetwas vorgefallen sei. Ein Unbekannter habe sich bei ihm gemeldet und gesagt, er warte vor ihrer Tür und wolle sie „abknallen“. Inzwischen hatte das Opfer Anzeige bei der Polizei erstattet, die den ersten Anruf dem 23-Jährigen zuordnen konnte. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen  Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte eingestellt.

Der Strafrichter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 27-Jährigen wegen Bedrohung und Sachbeschädigung,  wie vom Staatsanwalt gefordert, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro. Für den jungen Mann birgt das Urteil noch eine andere Konsequenz: Er werde, so dessen Verteidiger, die Sicherheitsüberprüfungen in seinem Job im Sicherheitsbereich nicht mehr bestehen.

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