Windradrotoren ragen aus dem Plangebiet heraus Entwurf für Windpark in Meckenheim und Rheinbach ist lückenhaft

Meckenheim/Rheinbach · Die Stadt Rheinbach äußert Bedenken, ob der Windpark zwischen Meckenheim und Rheinbach genehmigungsfähig ist. Die vorgelegten Entwürfe sollen fehler- und lückenhaft sein.

Zwischen Meckenheim und Rheinbach könnten sich bald drei 150 Meter hohe Windräder Strom erzeugen.

Zwischen Meckenheim und Rheinbach könnten sich bald drei 150 Meter hohe Windräder Strom erzeugen.

Foto: DPA

Die Pläne zum Bau von drei Windrädern auf derzeit landwirtschaftlichen Flächen zwischen Meckenheim und Rheinbach drohen zu scheitern. Nach Informationen des General-Anzeigers hat die Stadt Rheinbach dem Rhein-Sieg-Kreis als Genehmigungsbehörde für den Bauantrag des Unternehmens Wind Works Development aus Mühlheim an der Ruhr schriftlich mitgeteilt, dass die vorgelegten Entwürfe fehler- und lückenhaft sind. Konkret geht es insbesondere darum, dass die Rotorenflügel einer der drei Windenergieanlagen aus dem ausgewiesenen Gebiet herausragen – um vier Meter.

Hintergrund: Das Unternehmen aus dem Ruhrgebiet hatte im Herbst bei der Kreisverwaltung seine Pläne zum Bau von drei Windrädern zwischen beiden Städten eingereicht. Zwei der drei knapp 150 Meter hohen Anlagen sollen im Meckenheimer Teil der interkommunalen Konzentrationszone stehen, eine auf Rheinbacher Territorium. Der Rotationsdurchmesser beträgt etwa 131 Meter. Die drei Windräder sind nach Angaben des Antragsstellers in der Lage, zusammen 21 Millionen Kilowattstunden Strom innerhalb eines Jahres zu erzeugen. Dieser Strom könne 6000 Haushalte ein ganzes Jahr lang versorgen, heißt es im Entwurf von Wind Works Development.

Vor vier Jahren hatten beide Kommunen eine interkommunale Konzentrationsfläche festgelegt, um Windräder – wenn überhaupt – nur in dieser begrenzten Zone möglich zu machen und nicht überall auf Flächen in den beiden Stadtgebieten.

Stadt Meckenheim äußert sich nicht

Der Kreis forderte die beiden Städte Meckenheim und Rheinbach im Januar auf, binnen eines Monats Stellungnahmen zu den Bauwünschen abzugeben – was beide Kommunen nach eigenem Bekunden auch fristgerecht getan haben. „Fakt ist, dass die Rheinbacher Anlage aus dem festgesetztem Gebiet für Windkraftanlagen herausragt und schon damit momentan nicht genehmigungsfähig ist“, sagte Norbert Sauren, Pressesprecher der Stadt Rheinbach, auf Anfrage des General-Anzeigers. Ferner habe die Stadtverwaltung Rheinbachs darauf hingewiesen, „dass wesentliche Aspekte zur Einschätzung der Zulässigkeit noch nicht vorliegen“, wie Sauren erklärte. „Hier muss der Antragsteller noch nachliefern“, so der Sprecher.

Bei welchen Punkten der Antragsunterlagen die Stadt konkreten Nachbesserungsbedarf sieht, wollte Sauren mit Blick auf das laufende Genehmigungsverfahren und die Zuständigkeit des Rhein-Sieg-Kreises als Genehmigungsbehörde nicht sagen. Die Stadt Meckenheim wollte sich auf GA-Anfrage zur Bewertung des eingereichten Bauantrages nicht äußern, wie Stadtsprecherin Marion Lübbehüsen sagte. Sie erklärte lediglich, dass die Stadt die vom Kreis gewünschte Stellungnahme fristgerecht eingereicht habe.

Kreissprecher Antonius Nolden bestätigte den Eingang der Stellungnahmen beim Rhein-Sieg-Kreis. Diese werden nun ausgewertet: „Die der Genehmigungsbehörde vorliegenden Stellungnahmen, zu denen auch die Stellungnahmen der Städte Rheinbach und Meckenheim gehören, werden mit Blick auf die Zulässigkeit des Vorhabens, festzusetzender Nebenbestimmungen und gegebenenfalls weiteren Untersuchungsbedarfs ausgewertet“, sagte Nolden auf Anfrage des GA. Basierend darauf – und möglicherweise weiteren zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen – werde dann über die Zulässigkeit entschieden und dem Antragsteller ein entsprechender Bescheid übermittelt, erklärte der Kreissprecher.

Auf einen Zeitraum, wie lange die Analyse und Bewertung der Stellungnahme sowie der weitere Genehmigungsprozess andauern werden, wollte sich Nolden nicht festlegen. „Der hierfür erforderliche Zeitraum hängt im Wesentlichen davon ab, ob weitere Unterlagen zur Prüfung des Antrags erforderlich werden. Dies kann derzeit aber noch nicht verlässlich abgeschätzt werden“, erklärte er weiter. Und: Da es sich um ein laufendes Genehmigungsverfahren handelte, könne der Kreis seinerseits „eine Bewertung der Stellungnahmen leider nicht veröffentlichen“, sagte Nolden.

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