Schöner Grünstreifen an der L163 Die Bienenweide vernetzt Biotope

SWISTTAL/RHEINBACH · An der L163 bei Morenhoven haben Landwirte ökologische Blumenwiesen angelegt.

 Ein Traum in Blau blüht an der L163 zwischen Morenhoven und Flerzheim: Es handelt sich um die Bienenweide. Auf dem Bild ist ein von einem Landwirt angelegter Blühstreifen zu sehen.

Ein Traum in Blau blüht an der L163 zwischen Morenhoven und Flerzheim: Es handelt sich um die Bienenweide. Auf dem Bild ist ein von einem Landwirt angelegter Blühstreifen zu sehen.

Foto: Axel Vogel

Von einer ungewohnt schönen Seite präsentiert sich ein Grünstreifen an der L163 zwischen Morenhoven und Flerzheim: Eine Wiese mit blau-lila blühenden Pflanzen erfreut hier das Auge.

Stellt sich die Frage: Handelt es sich um eine Laune der Natur oder ist der ungewohnte Bewuchs gewollt und von Menschenhand gemacht? Von letzterem geht Heinrich Brockerhoff, Referent für Getreide-, Öl- und Eiweißpflanzen bei der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn aus. Und zwar konkret von einer "ökologischen Vorrangfläche" in Gestalt einer natürlichen Biotopfläche.

Auf der wächst neben Klee, Senf und Gräsern auch jene hübsch anzusehende blaue Pflanze, bei der es sich seiner Aussage nach um einen "Phacelia" handelt, wobei umgangssprachlich auch Bezeichnungen wie Bienenweide, Bienenfreund, Büschelschön oder Büschelblume verwendet werden, ergänzt Experte Brockerhoff, der Landwirte in der Region berät. Letztendlich ist die Hoffnung: "Solche Flächen sollen dann dazu führen, dass eine Biotopvernetzung mit anderen Vorrangflächen entstehen kann." Dass Landwirte sich nun auch verstärkt um die Schaffung kleiner Biotope kümmern, ist laut Heinrich Brockerhoff einer Verpflichtung geschuldet, die seit zwei Jahren gilt.

Basis dafür sei die sogenannte Cross-Compliance-Regelung zwischen EU und den Landwirten. Um Direktzahlungen wie Betriebsprämien zu bekommen, muss ein Landwirt bestimmte Bewirtschaftungsauflagen einhalten. "Das ist ein ganzer Ordner mit Verpflichtungen", erklärt Fachmann Brockerhoff. Diese Spielregeln würden auch für alle weitere Fördermaßnahmen gelten.

Die EU habe nun festgelegt, dass ein bestimmter Anteil der bewirtschafteten Flächen als ökologische Vorrangfläche zu behandeln ist, führt Heinrich Brockerhoff aus: "Nämlich bis zu fünf Prozent. Nur dann bekommt der Landwirt Direktzahlungen." Die Vorrangflächen können auf ganz unterschiedliche Art geschaffen werden und besitzen auch eine unterschiedliche Wertigkeit. So kann ein Landwirt eine Fläche aus der Produktion nehmen und diese sich selber überlassen.

Ferner kann er auf einem Feld Zwischenfrüchte anlegen, wozu auch die Bienenweide zählt, die nicht nur als Bodenverbesserer, sondern auch als Futtermittel Verwendung findet.

"Diese Zwischenfrüchte muss der Bauer dann aber eine bestimmte Zeit stehen lassen", sagt Brockerhoff. Dritte Möglichkeit: Der Landwirt baut auf einer Fläche eiweißhaltige Früchte wie Ackerbohnen, Erbsen oder Sojabohnen an. "Dies ist gewollt, weil man die Versorgung auf eigenen Flächen sicherstellen will", so der Fachmann der Landwirtschaftskammer.

Letzte und effektivste Möglichkeit für den Landwirt, mit möglichst wenig Flächenumnutzung die Direktzahlung zu bekommen: Das Anlegen besagter Randstreifen mit Biotopflächen. "Dann braucht man nur 3,3 Prozent seiner Flächen als ökologische Vorrangflächen vorzuhalten", sagt Brockerhoff.

Aber die Hoffnung, jetzt auf lange Zeit den Anblick der blau blühenden Bienenweiden entlang der L 163 genießen zu können, muss er trüben: "Die Pflanze wird auf absehbare Zeit von anderen Arten wie der Kornblume oder dem Mohn verdrängt werden." Aber auch Wiesen mit roten Mohnblumen dürften ihren landschaftlichen Reiz haben.

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