Streit in Bornheim Wer bezahlt die Sanierung des Rheinufers?

Bornheim · Im Streit zwischen Bund und Land um die Finanzierung der Bornheimer Rheinufersanierung hat das Oberverwaltungsgericht NRW einen Vorschlag zur Lösung gemacht. Ob es dazu kommt, ist aber unklar.

 Einer von vielen Rissen zieht sich durch den Asphalt auf dem Rheinuferweg in Widdig. Links geht es um Rhein hinab.

Einer von vielen Rissen zieht sich durch den Asphalt auf dem Rheinuferweg in Widdig. Links geht es um Rhein hinab.

Foto: Christoph Meurer

Wer bezahlt die Sanierung des Bornheimer Rheinufers? Bekanntlich sind in dieser Frage die Fronten zwischen dem Land NRW und dem Bund ziemlich verhärtet. Mit einem Vorschlag versucht das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster nun offenbar Bewegung in die Sache zu bringen. Aus einem Schreiben des OVG, das dem GA vorliegt, geht hervor, dass das Gericht bei Land und Bund sowie bei der Stadt Bornheim angefragt hat, ob man sich eine Mediation im Rahmen eines sogenannten Güterichterverfahrens vorstellen könne. Ob es letztlich dazu kommt, ist indes noch völlig offen.

Wie berichtet, streiten sich das Land NRW und der Bund aktuell vor dem OVG. Das Land wird durch das Landesumweltministerium vertreten, der Bund wiederum durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Es geht darum, wer die provisorischen Sicherungsmaßnahmen am Bornheimer Rheinufer bezahlt. Zur temporären Sicherung des abrutschgefährdeten Ufers wurden in den Jahren 2010/11 unter anderem tonnenschwere Steine in die Böschung gekippt. Kosten: rund 1,4 Millionen Euro.

Bund geht gegen Urteil aus Köln vor

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das der Bund zahlen müsse, legte die WSV beim OVG Antrag auf Zulassung der Berufung ein, dem auch stattgegeben wurde. Bevor die Arbeiten erfolgten, war vereinbart worden, dass sich Land und Bund die Kosten zunächst teilen und dann gerichtlich klären lassen, wer letztlich zuständig ist. Genau das passiert zurzeit.

Davon unabhängig werden sich Bund und Land vermutlich später einmal darüber streiten, wer die vollständige und endgültige Sanierung des Ufers bezahlt. Dafür stehen Kosten von bis zu 20 Millionen Euro im Raum – wobei noch gar nicht genau feststeht, welche Arbeiten überhaupt erforderlich sind.

Wie dem Schreiben des OVG zu entnehmen ist, regen die Richter eine Mediation „mit Blick auf den über das vorliegende Verfahren hinausgehenden Streit“ an – also die Frage, wer am Ende alles bezahlt. Mit einer Mediation solle generell versucht werden, eine außergerichtliche Lösung zu finden, erläutert OVG-Pressedezernent Ulrich Lau gegenüber dem General-Anzeiger. Am Ende stehe also kein Gerichtsurteil, sondern ein Kompromiss. Dafür gebe es speziell ausgebildete Richter, sogenannte Güterichter, die ein solches Verfahren begleiteten, so Lau. Eine Mediation komme etwa bei langwierigen Streitigkeiten in Betracht, die nicht durch ein einziges Gerichtsurteil beendet werden würden, führt Lau weiter aus: „Man bringt die Parteien an einen Tisch.“ Eine Mediation setzt allerdings die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, sie kann nicht angeordnet werden. Das Verfahren findet nichtöffentlich statt. Der Güterichter moderiert und begleitet das Verfahren, ist aber nicht entscheidungsbefugt.

Beim Landesumweltministerium gibt man sich noch zurückhaltend. „Ob ein Mediationsverfahren für das Land NRW in diesem Fall in Frage kommt, wird geprüft, sobald uns die entsprechende Verfügung des Gerichts vorliegt“, erklärt Pressereferentin Tanja Albrecht. Ähnlich äußert sich der Bund. Auch der WSV liege noch kein konkreter Vorschlag für ein Mediationsverfahren vor, teilt Claudia Thoma von der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit. „Grundsätzlich stehen wir einem solchen Verfahren positiv gegenüber“, fügt sie hinzu. Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler teilt ebenfalls mit, dass der Stadt noch keine Begründung für die Mediation vorliege. Wenn diese eintreffe, werde man in Ruhe prüfen und dem Gericht dann eine Stellungnahme übermitteln.

Anlieger müssen sich womöglich beteiligen

Interessant könnte ein Mediationsverfahren auch für die privaten Grundstückseigentümer am Bornheimer Rheinufer sein. Schließlich steht für sie zu befürchten, dass sie an den Sanierungskosten beteiligt werden – ganz gleich, ob nun das Land oder Bund zahlen müssen.

Ralf Stark von der Interessengemeinschaft „Rheinufer Bornheim“ hatte in diesem Zusammenhang vor einiger Zeit gegenüber dem General-Anzeiger angeregt, dass sich Land und Bund doch wie bei den provisorischen Maßnahmen zunächst darauf verständigen könnten, dass die Arbeiten erledigt werden. Später könne man sich immer noch vor Gericht streiten. Das wäre im Sinne der betroffenen Anlieger, da es schließlich jederzeit zu einem Hangrutsch kommen könnte, so Stark.

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