„Wir lassen uns nicht die Schau stehlen“ Verkaufsoffener Sonntag in Bornheim verboten

Bornheim · Kopfschütteln im Bornheimer Rathaus. Am Sonntag dürfen die Geschäfte nun doch nicht öffnen. Die Gewerbeschau mit Kirmes findet aber statt.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bereits am späten Donnerstagabend entschieden und am Freitagmorgen der Stadtverwaltung Bornheim mitgeteilt. Ursprünglich war man von einem Beschluss am Freitag ausgegangen, allerdings hatten die Bediensteten des OVG Betriebsausflug, so dass die Eilentscheidung schon am Vorabend gefällt wurde.

Nachdem zunächst das Kölner Verwaltungsgericht entschieden hatte, den Antrag der Gewerkschaft Verdi auf Unterlassung des verkaufsoffenen Sonntags zurückzuweisen, ist das OVG nun einen anderen Weg gegangen. Verdi hatte am Donnerstag die nächste Instanz angerufen.

Bekanntlich moniert die Gewerkschaft, dass bei der städtischen Verordnung die Öffnungszeiten und die räumliche Ausdehnung des verkaufsoffenen Sonntags zu weit gefasst waren. Außerdem sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass alleine die Kirmes, die Gewerbeschau und das Bühnenprogramm rund um die Königstraße die Menschen in großer Zahl anlocke.

Das Gericht in Münster erkannte vor allem die nicht ausreichend definierte räumliche Eingrenzung als schädliches Argument. Schließlich könnte laut Schriftform der Verordnung auch der Aldi am Hellenkreuz öffnen und der sei immerhin zehn Gehminuten vom eigentlichen Veranstaltungsgeschehen entfernt.

Wie dem auch sei, am Sonntag dürfen die Geschäfte endgültig nicht für Beratung und Verkauf geöffnet werden. Wichtig ist aber: Die Gewerbeschau mit Automeile, Bühnenprogramm, gesperrter Königstraße als Flaniermeile, Kirmes und umfangreichem Bühnenprogramm findet statt. Darauf weist Bürgermeister Wolfgang Henseler hin. „Ich lade alle Bürger aus Nah und Fern ein, zu unserer Gewerbeschau zu kommen. Wir haben hier ein tolles Programm, und es wäre ein schönes Zeichen, wenn sich von dem Urteil niemand abschrecken ließe.“ Zumal das Wetter noch einmal schön werden soll.

Und zum Urteil: „Das OVG Münster ist sehr weit entfernt von der Realität und hat sehr formal entschieden“, ärgert sich der Bornheimer Bürgermeister. Die Stadt hat allerdings daraus gelernt und wird jetzt für die bevorstehende Ratssitzung im Oktober eine entsprechend geänderte ordnungsbehördliche Verordnung einbringen, die die Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes aufarbeitet, damit die noch bevorstehenden verkaufsoffenen Sonntage – vor allen Dingen zum Weihnachtsmarkt – ermöglicht werden.

Unterdessen setzt sich Verdi-Bezirkschef Daniel Kolle gegen Kritik seines Vorgehens zur Wehr: „Nicht wir haben eine rechtswidrige Verordnung erlassen, sondern die Stadt Bornheim. Nun Verdi diesen Rechtsbruch anlasten zu wollen, nur weil wir klagen, ist ungefähr so, als ob ein Dieb, der beim Ladendiebstahl erwischt wird, nach seiner Verurteilung Schadensersatz verlangt, weil er die Beute verloren hat.“ Die FDP Bornheim wirft Verdi vor, mit ihrer „PR-Aktion“ Arbeitsplätze zu gefährden und fordert eine sattelfeste Lösung für verkaufsoffene Sonntage.

Mit Blick nach vorne bewertet Karl Aouane, Geschäftsführer des Bornheimer Gewerbevereins, den Spruch des Oberverwaltungsgerichts in Münster: „Wir lassen uns nicht die Schau stehlen.“ Die Geschäfte könnten natürlich öffnen, es dürften nur keine Beratung und kein Verkauf in den Geschäftsräumen stattfinden.

Die Gewerbeschau startet am Sonntag um 11 Uhr auf Königstraße und Peter-Fryns-Platz sowie in angrenzenden Straßen. Es sind zwei Kirmesfahrgeschäfte für Kinder vor Ort, Entenangeln, Pfeilwerfen, ein Imbiss und ein Süßigkeitenstand. Auf der Bühne werden Max Trojan & die Mangfold Band sowie die Rheinlandfanfaren erwartet. Außerdem spielt die Schützenkapelle Bornheim. Das ganze steht unter dem Leitwort „Bornheim Live 2018“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort