Verkaufsoffener Sonntag Verdi geht mit Bornheimer Klage in die nächste Instanz

Bornheim · Das Verwaltungsgericht Köln lehnt die Klage der Gewerkschaft gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Bornheim ab. Daraufhin legte Verdi Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, das im Laufe des Freitags entscheidet.

Für den Vorstand des Gewerbevereins war es schlicht „eine gute Nachricht“. Und auch Bürgermeister Wolfgang Henseler war froh, dass der „traditionelle Charakter“ der Veranstaltung gewürdigt wurde. Wie der GA am Donnerstag berichtete, hat das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilentscheidung der Klage der Gewerkschaft Verdi gegen die Öffnung der Geschäfte am Kirmessonntag, 2. September, in Bornheim nicht stattgegeben.

Doch Verdi lässt nicht locker: Am Donnerstagmittag ging die Beschwerde der Gewerkschaft gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Eine Gerichtssprecherin sagte dem GA auf Anfrage, das OVG werde über die Beschwerde im Laufe des Freitags entscheiden. Danach erst wird klar sein, ob die Geschäftsleute während der Kirmes und Gewerbeschau am Sonntag ihre Läden öffnen und Waren verkaufen dürfen.

„Wir vertreten die Auffassung, dass das Verwaltungsgericht den Antrag zu Unrecht abgelehnt hat“, sagte Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer von Verdi, am Donnerstag dem GA. Und dies aus zwei Gründen: Erstens habe das Verwaltungsgericht in Abweichung von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts mit der Gewerbeschau eine weitere Veranstaltungen am 2. September in Bornheim in die Bewertung mit einbezogen, die von der Stadt Bornheim selbst im Verfahren zur Begründung der Verkaufsöffnung nicht benannt worden sei und als Anlass für eine Verkaufsöffnung von den Obergerichten bisher nicht zugelassen worden sei.

Zweitens meine das Verwaltungsgericht zu Unrecht, dass die vom Gericht selbst geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung zulasten von Verdi erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden sollten. Kolle: „Dies verletzt das Gebot effektiven Rechtsschutzes und präjudiziert gerade eine Grundrechtsverletzung.“

Klage gegen Kirmessonntag

Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler reagierte „erbost“ über die Beschwerde der Gewerkschaft. Dort kenne man offenbar die Veranstaltung in Bornheim gar nicht. Um 12.30 Uhr war die Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts über die Verdi-Beschwerde im Rathaus eingegangen. Bis 14.30 Uhr hatten die Bornheimer Zeit für eine Stellungnahme.

Rückblick: Anlässlich der Großkirmes hatte der Bornheimer Stadtrat bereits im Jahr 2015 die Ladenöffnung am jeweiligen Kirmessonntag zwischen 13 und 18 Uhr im Ort Bornheim freigegeben. Dagegen richtete sich die Verdi-Klage für den diesjährigen Kirmessonntag. Ihren Eilantrag begründete die Gewerkschaft unter anderem damit, dass eine Sonntagsöffnung generell nur zulässig sei, wenn die anlassgebende Veranstaltung gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehe. Dies sei bei der Großkirmes aber nicht der Fall. Es fehle bereits an der notwendigen Prognose der Besucherströme. Zudem sei die Ladenöffnung nicht auf den konkreten Veranstaltungsraum begrenzt worden, sondern beziehe sich auf die gesamte Fläche des Ortsteils Bornheim. Dies sei im vorliegenden Fall unzulässig.

Dieser Argumentation ist das Gericht im Ergebnis aber nicht gefolgt. Zunächst sei zu berücksichtigen, dass anlassgebende Veranstaltung nicht nur die Großkirmes, sondern auch die zeitlich und räumlich angebundene Gewerbeschau „Bornheim live“ sei. Die so beschriebene Veranstaltung sei ein ausreichender Sachgrund für die Ladenöffnung. Zwar habe dem Rat bei seiner Entscheidung tatsächlich keine Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Besucherströme vorgelegen. Aus den aktenkundigen und im Internet zu ermittelnden Gesamtumständen ergebe sich jedoch, dass die Großkirmes/Gewerbeschau im Vordergrund stehe und die Ladenöffnung lediglich einen Zusatz darstelle.

Stadt bleibe weit unter den maximal möglichen Sonntagsöffnungen

So werde die zentrale Einkaufsstraße – also die Königstraße – für den motorisierten Verkehr gesperrt. An verschiedenen Ständen präsentierten sich örtliche und überörtliche Unternehmen. Ein eigenes Rahmenprogramm mit musikalischen Darbietungen sowie mehreren Attraktionen für Kinder ergänze die Gewerbeschau und die Kirmes mit ihren Fahrgeschäften und Buden. Soweit Verdi die Ausdehnung der Ladenöffnung auf den gesamten Ortsteil rüge, könne die Ausstrahlungswirkung der Veranstaltung im Rahmen des Eilverfahrens nicht abschließend geklärt werden. Insoweit gehe die Interessenabwägung aber zulasten der Gewerkschaft aus.

Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler sagte dem GA, die Stadt habe die Formalien korrekt festgelegt, so auch die Ladenöffnungszeit von 13 bis 18 Uhr. Verdi wolle zwar die arbeitende Bevölkerung vor zu viel Sonntagsarbeit schützen, habe aber seinen Mitarbeitern ein arbeitsreiches Wochenende beschert, um dem Verwaltungsgericht die Sicht der Stadt dazulegen, merkte er an.

Es sei zwar das gute Recht von Verdi, den Antrag der Stadt gerichtlich überprüfen zu lassen, inhaltlich habe die Klage aber keinen Sinn ergeben. Denn unterm Strich bleibe die Stadt weit unter den maximal möglichen Sonntagsöffnungen. Im Ort Bornheim, in Roisdorf und in Hersel seien jeweils acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich. Es fänden aber nur drei in Bornheim, vier in Roisdorf und vier in Hersel statt.

„Mehr schaffen die Gewerbetreibenden auch gar nicht“, so Henseler weiter. Viele Geschäfte seien inhabergeführt. Der Aufwand für eine Sonntagsöffnung sei also groß – wie jetzt am Sonntag mit Gewerbeschau und Automeile. Das Gewerbe achte schon selbst darauf, die Grenzen des Zumutbaren einzuhalten. Zu viele offene Sonntage nehme den einzelnen Veranstaltungen den Reiz des Besonderen. Insgesamt sei der Schutz des Sonntags in der Stadt Bornheim also gewährleistet. Im Übrigen, so Henseler: „Für mich steht nicht die Verkaufsöffnung im Mittelpunkt, sondern die Möglichkeit, Leute zu treffen und Gespräche zu führen.“

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