Weiberfastnacht in Bornheim Verbot von Alkohol und Glasflaschen

BORNHEIM-WALDORF · Die Stadt Bornheim erlässt zu Weiberfastnacht, 27. Februar, von 16 bis 24 Uhr auf den Straßen vor dem Gelände des Baubetriebshofs in Waldorf ein absolutes Glas- und Alkoholverbot.

 In Roisdorf: Unser Archivbild zeigt verschiedene kostümierte Jugendliche, die nach dem Zug noch zusammenstehen.

In Roisdorf: Unser Archivbild zeigt verschiedene kostümierte Jugendliche, die nach dem Zug noch zusammenstehen.

Foto: Wolfgang Henry

Danach sind das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken sowie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern in Waldorf in folgenden öffentlich zugänglichen Bereichen untersagt: Donnerbachweg von der Kreuzung Feldchenweg bis zur Einmündung Dahlienstraße einschließlich des gesamten Einmündungsbereichs, Dahlienstraße von der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 bis zur Einmündung Donnerbachweg sowie auf dem Bahnsteiggelände der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18.

Das Glas- und Alkoholverbot besteht auch auf den Freiflächen und Brachen entlang des Donnerbachwegs sowie auf der Dahlienstraße. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50 Euro sowie durch Einziehung und Vernichtung des mit sich geführten Alkohols und Glases geahndet werden. Mitarbeiter des Ordnungsamtes führen stichweise Kontrollen durch.

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