Vergabe der Rettungsdienste Urteil für Bornheim, Swisttal und Wachtberg Ende April

Rhein-Sieg-Kreis · Im Streit um die Vergabe der Rettungsdienstleistungen für Bornheim, Swisttal und Wachtberg soll Ende April vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Entscheidung fallen. Am Mittwoch hatte es dazu eine mündliche Verhandlung dazu gegeben.

 Helfer kümmern sich um Verletzte nach einem Unfall in Wachtberg-Pech.

Helfer kümmern sich um Verletzte nach einem Unfall in Wachtberg-Pech.

Foto: Axel Vogel

Im Streit um die Vergabe der Rettungsdienstleistungen in Bornheim, Swisttal und Wachtberg wird das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) Ende April ein Urteil verkünden. Das teilte Rita Lorenz, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises, gestern auf Anfrage des General-Anzeigers mit. Weiter wollte Lorenz die mündliche Verhandlung, die gestern am OLG stattgefunden hatte, nicht kommentieren. Der Kreis wolle erst die Urteilsverkündung abwarten, die am 27. April stattfinden solle, führte Lorenz dazu aus. Auch die Pressestelle des Oberlandesgerichts konnte gestern keine Details zu der mündlichen Verhandlung nennen.

Wie der General-Anzeiger berichtete, hatte der Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises bereits Ende Juni 2015 Rettungsdienstleistungen nach einer europaweiten Ausschreibung neu vergeben. Konkret wurden die Johanniter in Neunkirchen-Seelscheid und Much, die Malteser in Sankt Augustin, Rheinbach und Bornheim und das Rote Kreuz in Swisttal, Wachtberg, Windeck, Eitorf und Ruppichteroth mit der Notfallrettung beauftragt.

Beschwerde von unterlegenem Bieter

Allerdings konnte die Kreisverwaltung den Zuschlag für Bornheim, Swisttal und Wachtberg bislang noch nicht erteilen. Hintergrund ist, dass ein unterlegener Bieter bei der Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln Beschwerde eingelegt hatte. Nach Angaben des Kreises hatte dieser daraufhin dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt.

Solange das darauffolgende Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist, würden die drei Kommunen von den Rettungsdiensten betreut, die die Aufträge vor der Neuvergabe innehatten, hieß es vom Kreis. Dabei handelt sich um die Organisationen, die sich auch bei der Neuvergabe für Bornheim, Swisttal und Wachtberg durchsetzen konnten.

Ende März 2014 hatte der Kreis das Vergabeverfahren gestartet, um seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und drohende Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

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