Gerichtsstreit um neues Einkaufszentrum Suti-Center: Bornheimer Kläger scheitert erneut

Bornheim-Roisdorf · Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage eines Nachbarn des neuen Einkaufszentrums in Roisdorf bereits abgewiesen. Er argumentierte mit störendem Lärm. Seinen Antrag auf Berufung lehnte nun das Oberverwaltungsgericht Münster ab.

Auch das zweite juristische Verfahren zum Roisdorfer Einkaufszentrum (Suti-Center) ist abgeschlossen. Wie Gudrun Dahme, Pressedezernentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, am Montag auf GA-Anfrage mitteilte, hat das Gericht den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Spruch des Verwaltungsgerichts (VG) Köln abgelehnt. Es urteilte am Donnerstag: „Der zulässige Antrag ist unbegründet.“

Wie berichtet, hatte ein Bornheimer vor dem VG Köln gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für das Gebäude geklagt – mit dem Ziel, diese aufzuheben. Die Kölner Richter hatten die Klage Mitte Januar 2017 abgewiesen. Ihrer Ansicht nach wird der Kläger durch die Baugenehmigung – also durch das Einkaufszentrum – nicht in seinen Rechten verletzt; der durch das Einkaufszentrum hervorgerufene Lärm bleibe am Haus des Klägers unter den zulässigen Grenzwerten. Dabei stützte sich das Kölner Gericht auf Aussagen einer Schalltechnik-Fachfirma.

Richter: Argumentation ist nicht schlüssig

Wie Dahme erläuterte, könne gegen eine Verwaltungsgerichtsentscheidung nicht ohne Weiteres Berufung eingelegt werden. Entweder müsse das Gericht die Möglichkeit der Berufung von sich aus zulassen oder diese müsse eben beantragt werden. Die Richter am OVG haben einen solchen Antrag nun abgewiesen. In ihrer Begründung schreiben sie, dass der Kläger nicht schlüssig argumentiere, warum gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorgegangen werden müsse. Unter anderem verweist das OVG auf das nachträglich von der Stadt genehmigte Rolltor für das Einkaufszentrum.

Laut Gerichtsurteil hat der Kläger vorgebracht, dass das Rolltor beim Öffnen und Schließen für den Lieferverkehr ebenfalls Lärm verursache. Dieser sei aber nicht in die Untersuchung der Experten einbezogen worden. Dazu die OVG-Richter wörtlich: „Die vermeintliche Erheblichkeit dieser Emission wird mit dem Zulassungsvorbringen jedoch ohne weitere Begründung lediglich behauptet.“

Sprich: Der Kläger stellt einfach in den Raum, dass das Rolltor zu laut sei, legt aber keine Beweise dafür vor. Gleiches gilt laut OVG für die Kritik des Klägers, das Verwaltungsgericht habe den Lärm des Lieferverkehrs nicht richtig bewertet. Auch dafür liefert der Kläger laut OVG keine Begründung.

Schon die Stadt unterlag vor Gericht

Laut Dahme gibt es gegen den Beschluss des OVG keine Rechtsmittel. Das Verfahren ist also abgeschlossen. Dieses ist übrigens unabhängig vom anderen Verfahren zum Einkaufszentrum. Dahme: „Das sind zwei unterschiedliche Dinge.“ In dieser Angelegenheit – eine Klage gegen den Bebauungsplan für das Einkaufszentrum – hat die Stadt Bornheim bekanntlich verloren.

Bereits im April 2017 hatten Richter am OVG festgestellt, dass die Stadt bei der ersten Aufstellung des Bebauungsplans kein beschleunigtes Verfahren hätte wählen dürfen. Somit hätte sie etwa auch nicht auf eine detaillierte Umweltprüfung verzichten dürfen.

Diese muss nun nachgeholt werden – verbunden mit der Frage, ob mit Blick auf das Verkehrsaufkommen und den damit verbundenen Lärm ein Kreisel an der Ecke Bonner/Herseler Straße/Siegesstraße gebaut werden muss oder nicht.

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