Leistungen für Bornheim, Swisttal und Wachtberg Streit um Rettungsdienstleistungen geht weiter

Rhein-Sieg-Kreis · Nach der Beschwerde eines unterlegenen Bieters schreibt der Rhein-Sieg-Kreis die Vergabe der Rettungsdienstleistungen für Bornheim, Swisttal und Wachtberg neu aus. Im Rennen sind sechs Unternehmen, beziehungsweise Institutionen.

 Falls Mitte dieses Jahres das Ergebnis feststeht, könnten die Verträge mit den gewählten Anbietern zum Januar oder Februar 2019 starten. Zurzeit sind die Malteser beispielsweise noch mit der Notfallrettung für Bornheim beauftragt.

Falls Mitte dieses Jahres das Ergebnis feststeht, könnten die Verträge mit den gewählten Anbietern zum Januar oder Februar 2019 starten. Zurzeit sind die Malteser beispielsweise noch mit der Notfallrettung für Bornheim beauftragt.

Foto: DPA

Die Querelen um die Vergabe der Rettungsdienstleistungen für Bornheim, Swisttal und Wachtberg könnten Anfang 2019 ein Ende haben. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz des Rhein-Sieg-Kreises deutlich. Dort berichtete die Kreisverwaltung über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Bereits Ende Juni 2015 hatte der Bau- und Vergabeausschuss des Kreises Rettungsdienstleistungen für verschiedene Kommunen nach einer europaweiten Ausschreibung neu vergeben. Die Johanniter wurden für Neunkirchen-Seelscheid und Much, die Malteser für Sankt Augustin, Rheinbach und Bornheim sowie das Deutsche Rote Kreuz für Swisttal, Wachtberg, Windeck, Eitorf und Ruppichteroth mit der Notfallrettung beauftragt.

Allerdings konnte die Kreisverwaltung den Zuschlag für Bornheim, Swisttal und Wachtberg nicht erteilen. Ein unterlegener Bieter hatte bei der Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln Beschwerde eingelegt. Letztlich war die Angelegenheit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gelandet. Das OLG hatte das in der Ausschreibung angewandte Bewertungsverfahren als unzulässig eingestuft. Das Gericht hatte in seiner Begründung dargelegt, dass die Ausschreibung des Kreises zwar korrekt gewesen sei, allerdings nicht das darin enthaltene Bewertungssystem.

Der Rhein-Sieg-Kreis musste die Rettungsdienstleistungen für Bornheim, Swisttal und Wachtberg schließlich neu ausschreiben. Seit Beginn des Beschwerdeverfahrens werden die drei Kommunen kommissarisch von den Rettungsdiensten betreut, die die Aufträge zuvor innehatten.

Oberlandesgericht Düsseldorfbefasste sich mit dem Thema

Die Kreisverwaltung wollte auf Anfrage des General-Anzeigers nicht mitteilen, welches Unternehmen gegen die Vergabe vorgegangen war. Aus den öffentlichen Unterlagen für die Ausschusssitzung geht allerdings hervor, welche Unternehmen beziehungsweise Institutionen aktuell zum Bieterkreis um die Vergabe gehören: die Firma Falck Notfallrettung und Krankentransport, der Arbeiter-Samariter-Bund Bonn/Rhein-Sieg/Eifel, der Rettungsdienst Rhein-Sieg des Deutschen Roten Kreuzes, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe sowie die Firma Krankentransport Rhein Sieg.

Wie Rainer Dahm, Leiter des Amts für Bevölkerungsschutz beim Kreis, in der Ausschusssitzung sagte, habe die Kreisverwaltung die Qualitätskriterien nun in das Leistungsverzeichnis eingearbeitet. Mitte Januar seien die Vergabeunterlagen gegenüber den Anbietern, die sich seinerzeit bereits beworben hatten, öffentlich bekannt gemacht worden. Stellt keiner der Bieter einen Antrag auf Verlängerung, müssen die Angebote bis zum 11. April eingehen. Den Zuschlag je Los erhält der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

„Mitte des Jahres könnte dann das Ergebnis feststehen“, führte Dahm weiter aus. Für diesen Fall möchte der Kreis im Juni oder Juli eine Sondersitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz einberufen, der planmäßig erst wieder im September tagt. Die Verträge mit den gewählten Anbietern könnten dann zum Januar oder Februar 2019 starten. Dazu Dahm: „Aber das steht noch unter jeglichem Vorbehalt, weil wir noch nicht wissen, wie sich die Dinge weiterentwickeln.“

Dass sich das Verfahren so lange hinziehe, liege auch an der Zahlengrundlage, erläuterte Dahm. Denn die Ausschreibung im Jahr 2015 sei auf der Grundlage von Zahlen aus dem Jahr 2012 erfolgt. „Die sind nicht mehr zeitgemäß“, sagte der Amtsleiter. Deshalb sei der Kreis auf die Verbände der Krankenkassen zugegangen, um auf Mehrleistungen hinzuweisen und bereits im Vorfeld die Zustimmung dafür zu bekommen.

Dahm: „Wir haben gesagt, wir gehen 2018 in die Rettungsdienstbedarfsplanung.“ Diesen „kleinen Freibrief“ habe der Kreis nach zunächst positiven Signalen letztlich aber nicht bekommen.

Grundlage der Ausschreibung bleibt deshalb der Bedarf vor der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes. Der Kreis habe allerdings eine mögliche Auftragserweiterung mit in die Unterlagen aufgenommen.

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