Zu hohe Kosten Stadt Bornheim klagt gegen Gesetz zur Inklusion

BORNHEIM · Die Stadt Bornheim zählt zu den 52 Kommunen, die Klage beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster eingelegt haben, um sich gegen hohe Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen zu wehren.

Die Stadt sei der Auffassung, dass die Kosten, die ihr etwa im Zuge von Umbauten und Erweiterungen an Schulen entstünden, nicht ausreichend durch das sogenannte Konnexitätsprinzip gedeckt seien, sagt Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler auf Nachfrage.

Das in der Landesverfassung festgelegte Prinzip bedeutet übersetzt: Wer etwas bestellt, muss auch dafür bezahlen. Die Inklusion wird durch ein Landesgesetz, das wiederum die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt, bei den Kommunen "bestellt". Dabei handelt es sich um das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013, das den inklusiven Unterricht, also das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern, als Regelfall einführt. Durch dieses Gesetz sehen die 52 klagenden Städte und Gemeinden ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.

75 000 Euro erhält die Stadt Bornheim nach Angaben von Henseler vom Land Nordrhein-Westfalen für die Umsetzung der Inklusion. Das decke aber bei Weitem nicht den tatsächlich entstehenden Bedarf. Die Stadt Bornheim habe selbst weitere 75 000 Euro zum Zwecke der Inklusion in den Haushalt eingestellt. Ziel der Klage ist es laut Henseler auch, beispielhaft anhand von einigen exemplarisch ausgewählten Kommunen den Kostenaufwand für die Umsetzung der Inklusion zu ermitteln, "um zu klären, was muss das Land übernehmen und was ist Aufgabe der Kommunen", so Henseler.

Allerdings seien die Kosten durchaus schwierig zu beziffern, zumal Baumaßnahmen nicht immer eindeutig der Inklusion zuzuordnen seien, sagt Henseler weiter. So sei etwa bei den Erweiterungen der Europaschule und der Heinrich-Böll-Sekundarschule (der GA berichtete) ein Teil der neu geschaffenen Räume allgemein für den Ganztagsbetrieb beziehungsweise für die Oberstufe gedacht, es würden aber auch gezielt Differenzierungsräume für Zwecke der Inklusion geschaffen.

Unter den Klägern sind auch Blankenheim, Erftstadt, Grevenbroich, Jüchen, Kevelaer, Lindlar, Morsbach, Nettersheim, Paderborn, Radevormwald und Wermelskirchen.

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