Insolventer Spargelhof in Bornheim Erntehelferin klagt Lohn bei Spargel Ritter ein

Bornheim/Bonn · Eine Saisonarbeiterin des insolventen Bornheimer Erdbeer- und Spargelhofs Ritter darf nach einem Gütetermin vor Gericht auf 1360 Euro hoffen. Ihre Kündigung war wohl keine.

 Klägerin Maria Shafit mit Beistand Christian Frings.

Klägerin Maria Shafit mit Beistand Christian Frings.

Foto: Sven Westbrock

Das Arbeitsgericht Bonn hat bei einem Gütetermin am Dienstag einer Saisonarbeiterin des insolventen Bornheimer Spargel- und Erdbeerhofs Ritter den Rücken gestärkt. Maria Shafit fordert von der mit der Insolvenzverwaltung betrauten Rechtsanwaltskanzlei Schulte-Beckhausen und Bühs einen sogenannten Annahmeverzugslohn. So wird der Lohn bezeichnet, den Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre Arbeitskraft anbieten, der Arbeitgeber sie aber nicht annimmt.

Nachdem Shafit Ende April als Erdbeerpflückerin bei Ritter angefangen hatte, sei ihr nach knapp einem Monat via Whatsapp mitgeteilt worden, dass die Ernte beendet wurde. So konnte sie nach eigenen Angaben nicht weiterarbeiten, obwohl sie noch einen Vertrag bis zum 10. Juni gehabt habe. 1700 Euro seien ihr deshalb nach eigenen Angaben entgangen.

Wie Jürgen Bühs von der beklagten Kanzlei berichtete, hätten er und seine Kollegen der Erntehelferin die Hälfte der von ihr geforderten Summe angeboten. Richterin Sonja Schramm stellte allerdings klar: „Das ist zu wenig.“ Auf Grundlage einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag errechnete Schramm einen ausstehenden Lohn von 1360 Euro. Den Betrag schlug sie für einen Vergleich vor, auf den sich beide Parteien nun innerhalb von zwei Wochen einigen können. Einigen sich die Parteien nicht, gibt es einen Kammertermin, bei dem dann ein Urteil gesprochen werden könnte.

20 Klagen sind vor dem Arbeitsgericht anhängig

Richterin Schramm machte deutlich, dass es sich bei der Whatsapp-Nachricht, in der das Ende der Ernte verkündet worden war, wohl um keine rechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnis handelte. „Ich kann da keine Kündigung erkennen“, sagte sie. Shafit betonte indes, dass es ihr mit der Klage nicht darum gehe, die Landwirtschaft anzuprangern. Der Hof, bei dem sie nun arbeite, sei nicht mit dem zu vergleichen, was sie bei Ritter erlebt habe. Insgesamt sind beim Bonner Arbeitsgericht 20 Klagen gegen den Insolvenzverwalter anhängig.

Die Arbeitnehmer, so teilt das Gericht mit, wenden sich teils gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses und machen Zahlungsansprüche sowie Auskunftsansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend. Einige Klagen richteten sich zudem gegen einen „Dritten, der Arbeitgeberrechte gegenüber den Arbeitnehmern wahrgenommen haben soll“. Weitere Details diesbezüglich nannte das Gericht nicht.

Die Arbeitnehmer beriefen sich überwiegend darauf, dass die ihrer Lohnzahlung zugrunde liegenden Abrechnungen nicht nachvollziehbar seien und insbesondere die Zusammensetzung des als „Pflücklohn“ bezeichneten Akkordlohns nicht nachprüfbar sei. Zudem habe der Spargelhof Ritter in einem auf Youtube veröffentlichten Interview ein Entgelt von zehn Euro netto die Stunde angeboten.

Dieses Entgelt sei auch mit aus Deutschland stammenden Arbeitnehmern entsprechend vereinbart worden. Hingegen seien die rumänischen Erntehelfer geringer entlohnt worden, heißt es in der Mitteilung des Arbeitsgerichts zu den Klagen.

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