Verdi-Klage Sonntagsöffnung bei Roisdorfer Martinimarkt verboten

Bornheim · Trotz überarbeiteter Verordnung der Stadt Bornheim hat Verdi erfolgreich gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 4. November in Roisdorf geklagt. Ob es bei dem Urteil bleibt, ist allerdings noch nicht klar.

Die Gewerkschaft Verdi hat erneut – dieses Mal gegen die überarbeitete Verordnung der Stadt Bornheim – geklagt. Mit Erfolg. Betroffen ist der verkaufsoffene Sonntag am 4. November anlässlich des Martinimarkts in Roisdorf Wie berichtet, hatte der Bornheimer Stadtrat eine überarbeitete ordnungsbehördliche Verordnung verabschiedet, mit der die Angelegenheit rechtssicher geregelt werden sollte. In Zusammenarbeit mit externen Experten war die Verordnung in Rekordzeit erarbeitet worden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss am Dienstag dem Antrag der Gewerkschaft Verdi gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Roisdorf entsprochen. Der Rat der Stadt Bornheim hatte Mitte Oktober beschlossen, dass Porta und Möbel Boss – beides Geschäfte an der Alexander-Bell-Straße – anlässlich des Martinimarktes auch am Sonntag geöffnet haben dürfen.

„Dagegen hat Verdi Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine sonntägliche Ladenöffnung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lägen nicht vor“, informierte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts. Das Gericht folgte dem Antrag mit der Begründung, dass sich aus dem Sonn- und Feiertagsschutz ein verfassungsrechtliches Regel-Ausnahme-Verhältnis ergebe.

Kein öffentliches Interesse

Daher sei eine Ladenöffnung nach dem LÖG NRW nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Ein solches Interesse gebe es für eine Öffnung am 4. November jedoch nicht. Weder aus den von der Stadt Bornheim vorgelegten noch aus sonstigen frei zugänglichen Unterlagen sei zu erkennen, dass der Martinimarkt gegenüber der geplanten Ladenöffnung der beiden Möbelhäuser im Vordergrund stehe. Vielmehr weise die Sonntagsöffnung die größere Anziehungskraft auf, und der Markt werde von den meisten Besuchern nur bei dieser Gelegenheit aufgesucht. Die Ladenöffnung diene laut Verdi weder der Stärkung des stationären Einzelhandelsangebots noch steigere sie die überörtliche Sichtbarkeit der Stadt Bornheim als Gewerbestandort.

Insoweit reiche das bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber nicht aus. Die in diesem Zusammenhang von der Stadt Bornheim angeführten Aspekte seien pauschal und nicht hinreichend belegt gewesen. Gegen den Beschluss wird die Stadt am Mittwoch, 31. Oktober, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

In Sachen Bornheimer Weihnachtsmarkt und in Hinblick auf den geplanten verkaufsoffenen Sonntag am 2. Dezember hat sich die Gewerkschaft bislang mit Kritik zurückgehalten.

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