Gericht spricht 18-Jährigen frei Schüler stach zu - Gericht sieht Notwehr

Bornheim · Der Fall scheint klar: Ein 18-Jähriger sticht am 17. Dezember in Bornheim auf den Lebensgefährten seiner Mutter ein, der 48-Jährige wird schwer verletzt. Vor Gericht wurde der vermeintlichen Täter jetzt aber freigesprochen: es habe sich um Notwehr gehandelt.

Als der 18-jährige Schüler am 17. Dezember in Bornheim auf den Lebensgefährten seiner Mutter einstach, erreichte das Familiendrama seinen tragischen Höhepunkt: Der 48-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt, und gegen den Jugendlichen wurde wegen versuchten Totschlags ermittelt. Doch da der 18-Jährige selbst sofort den Notruf getätigt hatte, wurde dieser Vorwurf fallengelassen, und er landete wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Jugendschöffengericht. Und was sich hier herausstellte, führte nun sogar dazu, dass er gänzlich unbestraft davonkommt.

Wie ein Häufchen Elend saß der Gymnasiast auf der Anklagebank, und wie ein Häufchen Elend muss er sich auch gefühlt haben in Anwesenheit des Lebensgefährten der Mutter. Denn wie sowohl der leibliche Vater des Schülers als auch Freunde im Zeugenstand aussagten, habe der Mann den 18-Jährigen ständig drangsaliert, schikaniert, als Penner und Versager beschimpft und auch körperlich attackiert.

Und dann fand die Mutter auf ihrem Laptop Fotos ihres Sohnes, die den 18-Jährigen in intimen Situationen zeigten. Auf einem anderen Bild war eine Marihuanapflanze zu sehen. Wie diese Bilder da gelandet waren, blieb rätselhaft. Aber sie führten schließlich zu Eskalation. Denn nun machte der Lebensgefährte dem Jungen das Leben richtig zur Hölle: Er beschimpfte den 18-Jährigen und demütigte ihn, indem er die intimen Fotos in der Nachbarschaft zeigte. Und als es zum Streit zwischen Mutter und Sohn kam, weil sie ihm das Löschen der intimen Fotos verwehrte, geschah es.

Der Lebensgefährte mischte sich wieder einmal ein, attackierte den 18-Jährigen und schlug ihm so gegen den Kopf, dass dem Jugendlichen das Trommelfell riss. In Panik und Angst griff der ein zufällig in der Nähe liegendes Messer, stach zu, um den Mann abzuwehren und traf den 48-Jährigen so im Bauch, dass der nur mit Glück überlebte. Der leibliche Vater, der bis kurz vor dem Stich mit dem Sohn telefoniert und die Aggressivität des 48-Jährigen gehört hatte, fuhr sofort dorthin und fand den Sohn weinend vor dem Haus.

Für das Gericht aber stand am Ende fest: Der Junge hat in Notwehr zugestochen. Und es befand überdies: Der 48-Jährige habe die Persönlichkeitsrechte des Schülers massiv verletzt und sich in Dinge eingemischt, die nur Sohn und Mutter betrafen. Ein 18-Jähriger, so das Gericht, müsse sich nicht von jemandem, der ihm nichts zu sagen habe, so vorführen und angreifen lassen im eigenen Haus.

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