Gebührenbescheid für Wasser und Abwasser Roisdorfer Ortsvorsteher klagt auf Rückerstattung

Bornheim · Da haben sich der Gebührenbescheid für Wasser und Abwasser für 2012 mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster und dem Wechsel in der Betriebsführung des Bornheimer Abwasserwerkes ungünstig überschnitten - und für Wirbel um die sogenannte Bagatellgrenze in der Abwassersatzung gesorgt.

Gebührenbescheid für Wasser und Abwasser: Roisdorfer Ortsvorsteher klagt auf Rückerstattung
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Der Roisdorfer Ortsvorsteher und Ratsherr Harald Stadler klagt nun - auch im Hinblick auf mehr als 1000 betroffene Bornheimer Gebührenzahler - auf Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages. Und will die Bürger aufklären, denn "kaum einer weiß bisher von der Gesetzesänderung".

Die Betriebsführung des Bornheimer Abwasserwerkes lag bis zum 31. Dezember bei der Regionalgas Euskirchen und liegt nun beim Stadtbetrieb Bornheim (SBB). Die Abwassersatzung besagt, dass eine Bagatellgrenze von 15 Kubikmetern Abwasser berechnet wird, auch wenn das verbrauchte Frischwasser für die Gartenbewässerung benutzt wird und somit gar nicht ins Abwasser fließt. Festgestellt wird dieser Frischwasserbezug zur Gartenbewässerung durch einen separaten und geeichten Nebenzähler.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Bagatellgrenze in Abwassersatzungen für den Wasserverbrauch bei der Gartenbewässerung im Dezember für unwirksam erklärt. Trotzdem wies der Gebührenbescheid der Regionalgas Euskirchen den Betrag weiter aus. Stadler wies die Regionalgas und auch den ab Januar zuständigen SBB auf das OVG-Urteil hin. "Die Regionalgas hat jedoch die Frist bis zum Betriebsführungswechsel kommentarlos verstreichen lassen, und der SBB sah sich für die Rechnungen des Jahres 2012 nicht zuständig", so Stadler.

Die Kritik an der Regionalgas Euskirchen weist deren Geschäftsführer Christian Metze zurück: "Das Urteil des OVG Münster kam sehr überraschend und bislang lediglich als Pressemitteilung, die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Wir haben den Gebührenbescheid nach aktueller Satzung erlassen; auf welcher Basis hätten wir eine so kurzfristige Änderung rechtfertigen sollen?" Jetzt müsse erst einmal eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Damit müsse sich nun der SBB auseinandersetzen. Das tut er, wie Vorstand Ulrich Rehbann bekräftigt: "Wir werden uns für eine Satzungsänderung gemäß dem Urteil des OVG einsetzen. Wer gegen den jüngsten Gebührenbescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat, bekommt den entsprechenden Betrag von uns rückerstattet", verspricht er Kulanz.

Harald Stadler hat Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht: "Dies wird allen Gebührenzahlern im Bescheid empfohlen. In NRW kann man keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern man muss innerhalb eines Monats Klage einlegen." Außerdem hat Stadler einen Antrag auf Änderung der Abwassersatzung und Kulanzregelung für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates eingereicht. Gebührenzahlern anderer Kommunen rät er zum rechtzeitigen Widerspruch: "Die Gebührenbescheide in den Nachbarkommunen werden erst im Frühjahr 2013 versandt. Somit ist dort noch Zeit, sich der neuen Situation zu stellen."

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