Naturschutz Kreis ist gegen größeres Naturschutzgebiet in Roisdorf

Bornheim-Roisdorf · Die Flächen oberhalb von Roisdorf sollen einen Sonderstatus erhalten. Der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge spricht sich für eine strengere Regelung aus und hofft, dass der Kreis den Landschaftsplan Bornheim durch eine Erweiterung der unter Naturschutz stehenden Bereiche aufwertet.

 Drohnenfoto vom Herrenhaus Buchholz in Roisdorf. Das Gelände im oberen Bereich des Bildes steht als Naturschutzgebiet zur Diskussion.

Drohnenfoto vom Herrenhaus Buchholz in Roisdorf. Das Gelände im oberen Bereich des Bildes steht als Naturschutzgebiet zur Diskussion.

Foto: Axel Vogel

Sollen Flächen oberhalb von Roisdorf von Landschaftsschutzgebieten in Naturschutzgebiete umgewandelt werden? Zu dieser Frage gehen die Meinungen auseinander. Während der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Untere Naturschutzbehörde den infrage kommenden Bereichen über den sogenannten Landschaftsplan keine so strengen Regeln auferlegen will, spricht sich der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) gerade dafür aus.

„Wir hoffen sehr, dass der Kreis nun den Landschaftsplan Bornheim durch eine Erweiterung der unter Naturschutz stehenden Bereiche aufwertet“, teilte LSV-Vorsitzender Michael Pacyna in einer Pressemitteilung mit. Aber der Reihe nach:

■ Darum geht es: Im besagten Bereich zwischen Roisdorf, Botzdorf und Brenig gibt es aktuell drei Naturschutzgebiete: die Quarzgrube Brenig, die Roisdorfer Hufebahn und die Kiesgrube am Blutpfad (siehe Grafik). Bereits 2015 hatte sich der Landschaftsbeirat des Rhein-Sieg-Kreises auf Initiative des Bundes für Umwelt und Naturschutz sowie des LSV dafür ausgesprochen, das Naturschutzgebiet an der Roisdorfer Hufebahn zu erweitern.

Hintergrund: In Naturschutzgebieten gelten strengere Regeln als in Landschaftsschutzgebieten, etwa Bautätigkeiten betreffend oder die Anzahl der Pferde, die auf Weiden gehalten werden dürfen. Auch ein weiterer Pferdehof sei dann nicht möglich, sagte Pacyna auf Nachfrage des General-Anzeigers. Damit spielte er auf den Reiterhof im Landschaftsschutzgebiet am Brombeerweg an. Vor allem der LSV hatte versucht, dessen Bau zu verhindern. Laut Pacyna hat der Betrieb aber nun Bestandsschutz.

Sowohl über die Natur- als auch die Landschaftsschutzgebiete oberhalb von Roisdorf erstreckt sich die sogenannte Obstblütenlandschaft. Diese wird seit Längerem vom Bund, dem LSV und Bornheimer Heimatvereinen mit dem Ziel gepflegt, die dort noch erhaltene Kulturlandschaft mit Streuobstwiesen, Kiesgruben, Hecken, Weideflächen und Blühbrachen aufgrund ihrer Bedeutung für den Artenschutz zu erhalten und aufzuwerten.

In den Jahren 2015, 2017 und 2019 hatte das Bundesumweltministerium die Obstblütenlandschaft als vorbildliches „Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt“ ausgezeichnet. Auch deshalb erfolgte der Vorstoß des Landschaftsbeirats beim Rhein-Sieg-Kreis, in dem Pacyna als stellvertretender Beiratsvorsitzender aktiv ist.

■ Das Gutachten: Die Initiativen seitens der Umweltschutzverbände fanden beim Kreis keine positive Resonanz. Aus Siegburg hatte es geheißen, dass man den Landschaftsschutz als „angemessen und ausreichend“ ansehe. Auf Initiative des Bornheimer Stadtrats hat dann der Kreis ein Gutachen zu dieser Frage in Auftrag gegeben. Beauftragt wurde das Bochumer Umweltplanungsbüro Weluga. Die Experten haben die Wiesen und Felder sowie die dort lebenden Tiere genau unter die Lupe genommen.

Die Biologen des Büros Weluga hätten eine umfassende Expertise vorgelegt, welche eindrucksvoll die Auffassung des Naturschutzbeirates bestätigt, teilte Pacyna weiter mit. Dazu zitiert er in der LSV-Pressemitteilung aus dem Gutachten: „Die [...] nachgewiesenen Vogel-, Reptilien- und Pflanzenarten sowie die erfassten Biotoptypen belegen aufgrund ihrer Schutzwürdigkeit den hohen Wert des Untersuchungsgebietes“, heißt es in diesem, und weiter: „Für große Teile des Untersuchungsgebietes ist daher die Ausweisung als Naturschutzgebiet gerechtfertigt.“ Für Pacyna steht fest, den Naturschutz dort auszuweiten.

■ Der Kreis: Der Naturschutzbeirat beim Kreis hat allerdings nur eine beratende Funktion. Verbindliche Beschlüsse kann das Gremium nicht fassen. Finale Instanz für Änderungen am Landschaftsplan ist der Kreistag. Wie Antonius Nolden von der Pressestelle der Kreisverwaltung auf Anfrage des General-Anzeigers sagte, soll das Änderungsverfahren für den Bornheimer Landschaftsplan im ersten Halbjahr 2020 beginnen. Die Kreisverwaltung lehnt die Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete indes weiterhin ab.

Laut Nolden soll das Ziel der Änderung des Landschaftsplans die Festsetzung eines „speziellen Landschaftsschutzgebietes“ sein. In diesem Bereich würden dann strengere Regeln als in einem herkömmlichen Landschaftsschutzgebiet gelten, allerdings nicht so streng wie in einem Naturschutzgebiet. Beispielhaft nannte Nolden die Anpflanzung von Hecken oder das Halten von Pferden auf Weiden. Entscheidungen würden in einem speziellen Landschaftsschutzgebiet nicht pauschal, sondern im Einzelfall getroffen, erläuterte der Kreissprecher weiter.

■ Wie es weitergeht: Wenn der Kreis nach einem Beschluss des Kreistags das Verfahren zur Änderung des Landschaftsplans beginnt, können die Personen, die im besagten Bereich Grundstücke besitzen, zu dem Verfahren Stellung beziehen – ebenso wie die sogenannten Träger öffentlicher Belange, also etwa Umweltverbände wie der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge, der dort aber auch selbst Flächen besitzt.

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