Landschaftsschutzgebiet in Roisdorf Rodung in Bornheim war nicht genehmigt

BORNHEIM-ROISDORF · Die Arbeiten im Roisdorfer Landschaftsschutzgebiet ziehen jetzt ein ordnungsbehördliches Verfahren nach sich. Denn die Rodungen waren nicht genehmigt.

 Auf einer privaten Fläche am Blutpfad sind Rodungen erfolgt.

Auf einer privaten Fläche am Blutpfad sind Rodungen erfolgt.

Foto: Vogel

Die umfangreichen Rodungs- und Erdarbeiten im Roisdorfer Landschaftsschutzgebiet haben ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Folge. Das teilte Rita Lorenz, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises am Mittwoch auf Nachfrage dem GA mit.

Wie berichtet, waren an einem Hang am Blutpfad mehrere Tage lang Bagger am Werk. Unter anderem wurden Obstbäume entfernt und Terrassen gebildet. „Gehölzrodungen und Erdbewegungen sind im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich verboten“, erklärte Lorenz, warum gegen die private Eigentümerin der Fläche nun ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet worden sei.

Dieses könne beispielsweise zur Folge haben, dass die entstandenen Terrassen zurückgebaut oder Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssten. Den Ausgang des Verfahrens gelte es nun aber zunächst abzuwarten. Wie die Sprecherin klarstellte, habe der Kreis erst Kenntnis von dem Geschehen erhalten, als die Rodungen bereits erfolgt seien. Die anschließenden Erdarbeiten habe dann das Bauamt der Stadt Bornheim unterbrochen.

Wie berichtet, hatten die Arbeiten für Aufsehen in Roisdorf gesorgt. Nach Hinweisen von Bürgern hatte sich Ortsvorsteherin Gabriele Kretschmer an den Kreis gewandt, und die Aktiven Bürger Bornheim (ABB) hatten eine Anfrage bei der Stadt Bornheim gestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort