Bund und Land streiten um Sanierungskosten Hang am Bornheimer Rheinufer droht seit Jahren abzurutschen

Bornheim · Seit Jahren droht das Bornheimer Hochufer abzurutschen. Die Stadt weist mit Schildern auf mögliche Gefahren hin. Der Hang muss dringend saniert werden, aber Bund und Land streiten um die Sanierungskosten.

 Immer noch ist der Gehweg am Rheinuferweg in Uedorf nicht gesichert worden.

Immer noch ist der Gehweg am Rheinuferweg in Uedorf nicht gesichert worden.

Foto: Axel Vogel

Die rot-weiße Absperrung und die Schilder mit schwarzem Ausrufezeichen und der Unterschrift „Gefahr von Hangrutschung“ gehören seit Jahren zum Bild am Rheinuferweg. Denn ebenfalls seit Jahren ist der Hang am Rheinufer nicht mehr standsicher. Davon zeugen Risse im Weg und im darunter liegenden Leinpfad. Dass der Hang saniert werden muss, ist unumstritten – wer die Kosten dafür übernimmt, hingegen nicht. Vor Gericht streiten sich Bund und Land darum. Nun teilte die Stadt Bornheim in ihrer jüngsten Sitzung des Stadtrats mit: Das aktuell laufende Güterichterverfahren hat bisher zu keinem Ergebnis geführt.

■ Worum geht es? Für 1,4 Millionen Euro wurden in den Jahren 2010/2011 unter anderem tonnenschwere Steine in die Böschung gekippt, um das Ufer provisorisch zu befestigen. Bevor die Arbeiten erfolgten, war vereinbart worden, dass sich Land und Bund die Kosten zunächst teilen und dann gerichtlich klären lassen, wer letztlich zuständig ist.

Und um diese Kosten ringen das Land NRW – vertreten durch das Landesumweltministerium – und die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) – immer noch. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte 2015, dass der Bund zahlen muss. Doch dagegen legte die WSV Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein. Zwar geht es zunächst nur um die Kosten für das Provisorium, ein Urteil könnte aber auch richtungsweisend dafür sein, wer die Kosten für die endgültige Sanierung tragen muss.

■ Was ist ein Güterichterverfahren? 2017 versuchte das OVG Bewegung in die Sache zu bringen, indem es eine Mediation in Form eines Güterichterverfahrens vorschlug. Daran beteiligen sollten sich das Land, der Bund und die Stadt Bornheim als Eigentümerin von Grundstücken am Ufer. Bei einem solchen Verfahren werde versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden, erläuterte damals OVG-Pressedezernent Ulrich Lau dem GA.

Eine Mediation komme etwa bei langwierigen Streitigkeiten in Betracht, die nicht durch ein einziges Gerichtsurteil beendet werden würden. Am Ende stehe also kein Gerichtsurteil, sondern ein Kompromiss. Speziell ausgebildete Richter, sogenannte Güterichter, begleiten ein solches Verfahren – sie sind aber nicht entscheidungsbefugt. Das Verfahren ist nicht öffentlich.

Laut einem Schreiben des OVG aus 2017 regten die Richter eine Mediation „mit Blick auf den über das vorliegende Verfahren hinausgehenden Streit“ an – also die Frage, wer am Ende alles bezahlt. Welche Arbeiten für die vollständige Sanierung des Ufers nötig sind, steht indes noch gar nicht fest, trotzdem kursieren schon Kostenschätzungen von rund 20 Millionen Euro.

■ Was enthält der Bericht der Stadt aus der Ratssitzung? Dem Bericht zufolge haben zwar alle Parteien dem Mediationsverfahren zugestimmt, ein Ergebnis habe es bisher aber nicht gebracht. Während die Mediation läuft, ruht das Berufungsverfahren vor dem OVG.

Laut Bericht trafen sich Vertreter der Stadt und des Landes am 30. April 2019 bei der Bezirksregierung Köln. Thema war ein Gutachten, das die Bezirksregierung in Auftrag gegeben hatte. „Der Termin hat aber keinen Fortschritt für das weitere Vorgehen gebracht“, heißt es im Bericht. Als Voraussetzung für gemeinsame nächste Schritte hätten Bund und Land bei dem Treffen gefordert, dass die Stadt versichere, sich an den Kosten zu beteiligen. In einem Schreiben vom Juli 2019 erklärte sich die Stadt bereit, „auch finanzielle Lasten zu übernehmen“, sofern die zuständigen politischen Gremien zustimmten. Darin schlug die Stadt vor, eine Projektgruppe mit den drei Parteien und unter Beteiligung eines externen Beraters zu schaffen. Ziel sollten bauliche Lösungen und konkrete Planungen für das Rheinufer sein. Darauf reagierte die WSV im Dezember 2019: Einem Schreiben an die Stadt zufolge unterstützt sie den Vorschlag. Vom Land liege laut Stadt noch keine Reaktion vor.

■ Was sagen die Anwohner? Für die Besitzer der privaten Grundstücke am Rheinufer steht zu befürchten, dass sie auch an den Sanierungskosten beteiligt werden. Um die Interessen der Anlieger zu bündeln, rief der ebenfalls am Rheinufer wohnende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Lehrbeauftragte des Bundes, Dozent für Öffentliches Recht, Zivilprozess- und Arbeitsrecht, Ralf Stark vor Jahren die Interessengemeinschaft „Rheinufer Bornheim“ ins Leben. In einem Brief an den Bürgermeister forderte er kürzlich Antworten auf Fragen rund um den Hangrutsch. Ob die Stadt die Anwohner an den Kosten beteiligen wolle, ist eine davon.

Darüber hinaus fragt Stark, wer für die jährliche Reparatur des Rheinuferwegs verantwortlich ist. Schwere Rüttelmaschinen würden dort regelmäßig die Risse im Teer ausbessern. Das bringe zwar eine optische Verbesserung, nach Ansicht des Wasser- und Schifffahrtsamts würden die Arbeiten den Hang aber weiter schädigen. Ähnliches gelte für Neubauvorhaben, die die Stadt trotzdem genehmigt habe.

Auch an das zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster wandte Stark sich mit einem Schreiben. „In der Angelegenheit ist bei dem OVG seit 2015 und damit seit nunmehr fast fünf Jahren ein Verfahren anhängig, ohne dass es hier – mit Ausnahme einer Güteverhandlung – zu einem Fortgang kommt“, kritisiert er.

Als Gründe dafür habe man ihm Arbeitsüberlastung oder die Abwesenheit der Richter genannt. Stark dazu: „Bei allem Verständnis für den verdienten Urlaub des oder der zuständigen Richter und die sicherlich hohen Belastung der Richter und Richterinnen am OVG ist dieser Verfahrensablauf nicht mehr zu akzeptieren.“

Weil Stadt, Land und Bund sich über die provisorischen Kosten nicht einig würden und die Justiz das Verfahren noch nicht zu einem Abschluss gebracht habe, bleibe der Hang instabil, schreibt Stark. Im schlimmsten Fall drohe den Anwohnern eine Nutzungsuntersagung ihrer Häuser. „Mit anderen Worten: Zahlreiche Familien in Bornheim würden sprichwörtlich ihr Dach über dem Kopf verlieren,“ macht Stark deutlich.

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