Ab 1. Januar 2013 Ratssitzung beschließt Zweitwohnsitzsteuer in Bornheim

BORNHEIM · Nun ist es beschlossen: Ab dem 1. Januar 2013 erhebt Bornheim eine Steuer auf Zweitwohnungen. Ihre Höhe ist abhängig von der Nettokaltmiete. Grundsätzlich betrifft das alle Zweitwohnungen in Bornheim, es gibt jedoch einige Ausnahmen.

 Die Anmeldung am neuen Wohnsitz kann bares Geld sparen: Denn häufig droht andernfalls eine Zweitwohnsitzsteuer.

Die Anmeldung am neuen Wohnsitz kann bares Geld sparen: Denn häufig droht andernfalls eine Zweitwohnsitzsteuer.

Foto: dpa

So fällt die Steuer etwa bei zwei Wohnungen innerhalb eines Hauses nicht an und auch Wohnungen in Pflegeheimen oder von Trägern der Jugendhilfe werden nicht berücksichtigt. Ehepartner, die aus rein beruflichen Gründen in Bornheim wohnen, ihre Hauptwohnung aber woanders haben, müssen die Steuer auch nicht zahlen. Zu den "beruflichen Gründen" zählt unter anderem auch ein Studium.

Bei der Ratssitzung am Donnerstagabend sprachen sich 26 Kommunalpolitiker, und somit die Mehrheit, für die neue Steuer aus. "Wir sollten es versuchen und nach zwei Jahren gucken, ob es falsch gewesen ist", warb Sebastian Kuhl (CDU) für die Einführung. "Vielleicht bewegt das den ein oder anderen Bürger dazu, seinen Zweit- zum Erstwohnsitz zu machen."

Bernd Marx (Grüne) hofft mit Blick auf Erfahrungen der Stadt Trier auf wesentlich mehr Geld für die Stadt als die 40 000 Euro, die laut der Prognose als Steuern gezahlt werden. "Wir sprechen hier von 130 000 Euro, die Bornheim allein durch geänderte Schlüsselzuweisungen mehr haben könnte."

Wie aus einer Ergänzungsunterlage der Verwaltung hervorgeht, ist bei derzeitiger Ausgangslage (48 636 Einwohner, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,86 Millionen Euro) pro zusätzlichem Einwohner (mit Erstwohnsitz in Bornheim) mit einem Plus an Schlüsselzuweisungen von 541 Euro zu rechnen.

Kritik kam von Seiten der SPD- FDP- und UWG-Fraktion. "Ich denke nicht, dass die Betroffenen ernsthaft in Betracht ziehen, den Wohnsitz umzuändern", gab Wilfried Hanft (SPD) zu bedenken. "Mit der Satzung allein ist es nicht getan. Die vielen Ausnahmebestände tun ein übriges."

Auch Christian Koch (FDP) bemängelt die Ausnahmen: "Sie machen die Erhebung kompliziert. Ich möchte nicht wissen, wie viele Gerichtsverfahren da auf Sie zukommen." Für Hans Gerd Feldenkirchen (UWG) stehen auch "Bearbeitungsgebühr und Überwachung in keinem Verhältnis zum Ertrag".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort