Shopping in Bornheim Neue Verordnung für verkaufsoffene Sonntage

Bornheim · Die Stadt Bornheim legt eine neue Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen vor. Konkret geht es um drei Termine in Bornheim-Ort. Der Rat entscheidet nächste Woche Mittwoch, wann und in welchem Bereich die Geschäfte an den betreffenden Sonntagen öffnen dürfen.

Dieses Mal soll wirklich nichts schiefgehen. Gut sechs Seiten umfasst die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim. Hinter dem langen Namen verbirgt sich das Papier, mit dem die Stadt die Grundlage schafft, damit die Geschäfte an bestimmten Sonntagen öffnen dürfen.

Konkret bezieht sich die Verordnung nur auf drei Termine in Bornheim-Ort: die Kleinkirmes mit Bornheimer Frühling und Spargelfest am 19. Mai, die Großkirmes mit der Gewerbeschau am 1. September sowie den Weihnachtsmarkt am 1. Dezember.

Im Interview mit dem General-Anzeiger hatte Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler Ende 2018 angekündigt, dem Stadtrat die Verordnung für die verkaufsoffenen Sonntage in Bornheim-Ort zur Ratssitzung im Februar zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine weitere Sonntagsöffnung soll es zum Herseler Herbst geben. Überdies sagte Henseler im GA-Interview, dass die Stadt überlege, auch in Merten einen verkaufsoffenen Sonntag einzurichten. In der vorliegenden Verordnung samt Erläuterungen, mit der sich der Stadtrat am Mittwoch, 20. Februar, (18 Uhr, Ratssaal) beschäftigen wird, legt die Verwaltung dezidiert dar, warum, wann und in welchem Bereich die Geschäfte an den jeweiligen Sonntagen öffnen dürfen sollen. An verschiedenen Stellen wird dazu auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen.

Zuständige Institutionen müssen angehört werden

Bekanntlich hatte das Thema der Sonntagsöffnungen im vergangenen Jahr auch in Bornheim hohe Wellen geschlagen. Schließlich war die Gewerkschaft Verdi auch in der Vorgebirgsstadt gerichtlich gegen verkaufsoffene Sonntage vorgegangen und hatte erreicht, dass die Geschäfte an den eigentlich vorgesehenen Sonntagen Anfang September 2018 in Bornheim-Ort sowie zum Martinimarkt Anfang November 2018 im Roisdorfer Gewerbegebiet geschlossen bleiben mussten. In beiden Fällen hatte das Oberverwaltungsgericht Münster nach Klagen von Verdi so entschieden. Mit dieser Verordnung will die Stadt nun neuerlichen Klagen der Gewerkschaft vorbeugen. Sicher ist, dass sich Verdi auf die Ausführungen der Stadt hin äußern wird. Wie die Stadt in den Unterlagen zur Ratssitzung erläutert, müssten vor dem Erlass der Verordnung zuständige Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer angehört werden.

Nach Angaben der Stadt haben die Interessengruppen bereits Ende Januar Post aus Bornheim erhalten. Über etwaige Antworten ist noch nichts bekannt.

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