Einbruch in Bornheimer Bad Nächtliches Schwimmen wurde teuer

BORNHEIM/BONN · Dieses Mitternachtsbad kommt zwei junge Männer aus dem Vorgebirge teuer zu stehen: Weil die beiden am 15. März in das Bornheimer Freizeitbad einbrachen, um dort ein paar Bahnen zu schwimmen, bekamen sie Ärger mit der Justiz und landeten wegen Einbruchdiebstahls auf der Anklagebank vor dem Bonner Amtsgericht.

Und hier vor dem Strafrichter gaben sie nun reumütig zu, in das Schwimmbad eingedrungen zu sein. Allerdings blieb ihnen auch nicht viel anderes übrig: Die beiden wurden im Bad auf frischer Tat ertappt.

Sie seien an jenem Abend so durch die Gegend gefahren, erklärten die 24 und 28 Jahre alten Angeklagten. Und schließlich auf die Idee gekommen, eine Runde schwimmen zu gehen. "Das war eine dumme Idee", gaben sie nun vor Gericht zu. So weit hatten sie aber in jener Nacht nicht gedacht, als sie zu dem Schwimmbad fuhren und den Maschendrahtzaun runtertraten, um im Freibad ein paar Bahnen zu ziehen. Das hätten sie schon häufiger gemacht, erklärten sie dem Richter.

Doch in jener Nacht blieb es dabei nicht. Denn, so schilderten die beiden Angeklagten, im Freibad sei es doch etwas zu frisch gewesen, und deshalb hätten sie beschlossen, lieber ins Hallenbad zu gehen. Zu diesem Zweck hebelten sie die Sicherheitstür auf - und lösten damit einen Alarm aus. Mit dem Resultat: Sie wurden noch im Bad erwischt.

Dass sie dort etwas stehlen wollten, bestritten sie nun aber vehement. Der Richter glaubte ihnen und befand: "Was soll man im Schwimmbad auch großartig klauen." Ungeschoren kamen die zwei aber nicht davon, denn allein der Schaden an der Tür beträgt 4000 Euro. Nun muss jeder der beiden 1500 Euro Geldstrafe zahlen - wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.

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