Mit Traktor und Seilwinden Nachbarn helfen bei Bergung von Hausboot in Hersel

Hersel · Das am Dienstagmorgen in Hersel gesunkene Hausboot wurde am Donnerstag aus dem Rhein geborgen. Mehrere Helfer und ein ehemaliger Mitarbeiter der Lux-Werft in Niederkassel versuchten in einer privaten Aktion, das Schiffswrack aus den Fluten zu ziehen.

Nachbarschaftshilfe wird in Hersel groß geschrieben. Für Peter Bauersch (83), der 45 Jahre auf der Lux-Werft in Niederkassel gearbeitet hat, war klar, dass er der Eigentümerin des Hausbootes, das am Dienstag gegen 8 Uhr in den Rheinfluten am Herseler Werth untergegangen war, helfen musste. Natürlich ohne Geld dafür zu nehmen.

So konnte am Donnerstag die Bergungsaktion beginnen, die um 11 Uhr in vollem Gange war. Mit einem Traktor, Seilwinden und Umlenkrollen zogen Bauersch und zwei weitere Helfer das havarierte Boot aus dem Wasser. „Was wir hier machen, haben wir bei der Werft laufend gemacht“, erzählte er. Die Seile liefen über fünf Rollen, damit die Kraft zum Herausziehen verstärkt wurde.

Allerdings mussten die Helfer das Ganze nach einigen Stunden abbrechen, weil das 22 Tonnen schwere Boot mit Wasser vollgelaufen und somit zu schwer geworden war. Hinzu kommt, dass die Uferböschung recht steil ist. Nun müssen alle Beteiligten erst einmal darauf warten, dass der Wasserpegel sinkt, um das Boot leer pumpen zu können. Erst dann wird es weiter an Land gezogen.

Wasserschutzpolizei wird Boot untersuchen

„Sobald das Hausboot an Land ist, ist es aus unserem Einflussbereich heraus“, erklärte Hartmut Streichan, Leiter der Bauabteilung beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, auf Anfrage des General-Anzeigers. Das Amt würde erst wieder aktiv, wenn etwa die Uferböschung Schaden genommen hätte oder gar Treibstoffe in den Fluss gelangt wären. „Die Böschung müsste dann von dem Verursacher nachgebessert werden.“

Da sich die Eigentümerin selbst um eine Bergung gekümmert hat, musste das Schifffahrtsamt nicht tätig werden. Streichan: „Wäre sie nicht willens gewesen, wäre es zu einer Ersatzvornahme gekommen und wir hätten ihr die Kosten der Bergung in Rechnung gestellt. Und dann hat sie keine Hoheit mehr über die Kosten.“

Weil die Ursache für den Untergang des Boots nach wir vor unklar ist, wird es das Zentrale Kriminalkommissariat der Wasserschutzpolizei nach der Bergung untersuchen. „Das kann schnell gehen, aber auch länger dauern. Je nachdem wie es vor Ort aussieht“, sagte Ramon van der Maat, Sprecher der für alle schiffbaren Wasserstraßen in NRW zuständigen Polizei Duisburg, dem GA.

Versicherungspflicht besteht nicht

Eine Verpflichtung, das Boot von einem spezialisierten Dienstleister bergen zu lassen, gab es für die Eigentümerin nicht. „Sie kann die Bergung eigenständig organisieren und benötigt auch keine Genehmigung“, so van der Maat.

Dass die Eigentümerin zur Zeit der Bergung des Boots, die Wasserschutzpolizei nicht informiert hatte, hat keine Konsequenzen. „Sie kann uns auch informieren, wenn das Boot an Land liegt. Vorher können wir ja eh nicht drauf“, ergänzte der Polizeisprecher. Eine Versicherungspflicht für das betroffene Hausboot, das unter Kleinfahrzeuge falle, gibt es laut Streichan im Übrigen nicht.

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