Bessere Information von Anwohnern Mehr Bürgerbeteiligung in Bornheim

Bornheim · Geht es um Kanal- und Straßenneubaumaßnahmen im Bornheimer Stadtgebiet, sollen Anlieger auf Initiative von SPD-Ratsherr Harald Stadler künftig frühzeitig beteiligt werden.

 Schon 2014 hatte Harald Stadler beim Ausbau der Roisdorfer Friedrichstraße darauf gedrängt, die Abläufe bei Bürgerbeteiligungsverfahren zu ändern.

Schon 2014 hatte Harald Stadler beim Ausbau der Roisdorfer Friedrichstraße darauf gedrängt, die Abläufe bei Bürgerbeteiligungsverfahren zu ändern.

Foto: Christoph Meurer

Kanal- und Straßenneubaumaßnahmen bedeuten für die betroffenen Anlieger und Hauseigentümer nicht nur Lärm und Einschränkungen. Über Beiträge werden sie auch zur Mitfinanzierung herangezogen. Umso wichtiger findet es der SPD-Ratsherr und ehemalige Roisdorfer Ortsvorsteher Harald Stadler, die Bürger bei der Planung mit ins Boot zu holen und vor der ersten Anliegerversammlung zu informieren. Bereits 2014 hatte er beim Ausbau der Roisdorfer Friedrichstraße eine Initiative zur Änderung der Abläufe bei Bürgerbeteiligungsverfahren gestartet.

Nun landeten seine Vorschläge wieder auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses, stießen bei der Verwaltung aber auf wenig Gegenliebe. Sie plädierte dafür, die Anliegerbeteiligung bei Kanal- und Straßenneubaumaßnahmen gemäß dem bisherigen Verfahren durchzuführen und im konkreten Einzelfall auf gesonderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses gegebenenfalls weitere Anliegerversammlungen bei Straßenausbaumaßnahmen durchzuführen.

Die vorgeschlagene Ausweitung der Anliegerbeteiligung würde bei erheblichem Mehraufwand „zumindest keinen generellen Mehrwert“ gegenüber den derzeitigen Beteiligungsverfahren“ ergeben. Nach Stadlers Auffassung soll die Stadt Bornheim Anlieger und Grundeigentümer im Amtsblatt bereits zur ersten Beratung einer Straßenbaumaßnahme im zuständigen Fachausschuss einladen.

Nach der Beratung im Fachausschuss und vor der städtischen Anliegerversammlung sollen Anlieger und Grundeigentümer über das Beratungsergebnis informiert werden. Zusätzlich soll dem Schreiben eine farbige Gesamtansicht des Straßenplanentwurfs beigefügt werden.

Letztlich soll nach der Anliegerversammlung im Ausschuss erneut über den Planentwurf beraten werden und bei gravierenden Änderungen in der Straßenvorentwurfsplanung auf gesonderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zu einer erneuten Anliegerversammlung eingeladen werden. „Wenn die Bürger sich schon vor der Anwohnerversammlung gründlich informieren, können viel konkretere Fragen gestellt werden“, argumentierte Stadler.

Auch Idee eines Newsletters wird geprüft

Das hätte sich auch Winand Flohr, Sprecher der Anliegergemeinschaft Friedrichstraße in Roisdorf, bei dem mittlerweile dort abgeschlossenen Ausbau gewünscht. „Im Sinne der guten Zusammenarbeit mit den Bürgern sollte man sich dem nicht verschließen.“ Die Verwaltung hatte einen beträchtlichen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand, der für die Durchführung von Anliegerversammlungen und Ausschussbeteiligungen aufgebracht werden müsse, angeführt und auf individuelle Fragestellungen verwiesen. „Jenseits der „Grundkonflikte“ geht es hinsichtlich der Akzeptanz um individuelle Fragestellungen und Probleme auf das jeweilige Einzelgrundstück bezogen, die in einer öffentlichen Versammlung aus datenschutzrechtlichen Gründen in den meisten Fällen ohnehin nicht behandelt werden können, sondern in Einzelterminen mit der Verwaltung unter Beteiligung der jeweiligen Fachabteilungen geklärt werden.“ Anna Peters (SPD) brachte die Idee eines Newsletters ins Spiel, mit dem auf alle Planungen aufmerksam gemacht werden könne.

Diese Anregung wurde prompt einstimmig als Prüfauftrag für die Verwaltung formuliert. Auch Stadlers Anträge zur Einladung im Amtsblatt und zur Vorinformation durch eine Ansicht des Straßenplanentwurfs wurden angenommen. Mit 15 Gegenstimmen, sechs Ja-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Punkt drei des Antrags, der die Modalitäten für zweite Anliegerversammlungen betraf, abgelehnt.

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