Mietvertrag in Bornheim Kompromiss im Streit um Flüchtlingsunterkunft

Bornheim · Für das Übergangswohnheim an der Brahmsstraße in Merten zeichnet sich eine Lösung ab: Der Mietvertrag mit der Awo wird letztmalig bis 31. Juli 2019 verlängert. Gerade in der Hochphase der Flüchtlingskrise hatten sich die Anlieger stark belastet gefühlt.

Im Streit um die verlängerte Nutzung des Übergangswohnheims an der Mertener Brahmsstraße hat der Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel einen Kompromiss gefunden.

Wie berichtet, sollte der Standort für die Flüchtlingsunterbringung ursprünglich im Januar 2019, wenn der Mietvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) endet, aufgegeben werden. Weil bislang jedoch kein Grundstück für einen Ersatzbau gefunden werden konnte, schlug die Verwaltung im September eine Verlängerung der Nutzung vor. Der Ausschuss vertagte das Thema. CDU, FDP und UWG machten aber unmissverständlich deutlich, dass aus ihrer Sicht die Anwohner, die zu Hochzeiten der Flüchtlingskrise durch Überbelegung des Wohnheims stark belastet waren, nicht noch einmal vertröstet werden dürften. Der Bürgermeister hielt dagegen, dass die Personen, die derzeit in der Brahmsstraße untergebracht sind, aus „Gründen der Integration“, nicht wieder in Containern umgesiedelt werden dürften.

„Es soll kein Wortbruch gegenüber den Anwohnern sein“, erklärte die Beigeordnete Alice von Bülow in der Sitzung des Ausschusses am Dienstag und verwies auf die Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Baugrundstück. Dennoch zog die Verwaltung ihren ursprünglichen Beschlussentwurf zurück und bot in einer Ergänzungsvorlage eine Kompromisslösung an. Diese sah in Bezug auf den Standort Merten vor, den Mietvertrag mit der Awo letztmalig bis zum 31. Juli 2019 zu verlängern und keine weiteren Zuweisungen in diese Unterkunft mehr vorzunehmen.

Manfred Quadt-Herte (Grüne): „Wir haben eine Verantwortung für die Flüchtlinge, aber auch für die Anwohner“

Diesen Vorschlag wollten sowohl die SPD als auch CDU, FDP und UWG modifiziert wissen. Rainer Züge (SPD) sah es als „unrealistisch“ an, alle derzeit 34 Bewohner bis Sommer nächsten Jahres in Wohnungen umzusiedeln. Er schlug vor, das Datum aus dem Beschluss zu nehmen, um in Ruhe nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten suchen zu können. Dieser Möglichkeit erteilten die restlichen Fraktionen eine Absage. „Wir bestehen auf einem Datum, sonst haben wir eine Never Ending Story – wir möchten alle Hintertürchen schließen“, betonte Matthias Kabon (FDP). Der Verwaltung warf er vor, sehr wohl einen „Wortbruch“ zu begehen: „Wenn man etwas verspricht und nicht hält, dann ist das ein Wortbruch.“

Josef Müller (UWG) sagte, das Datum 31. Juli sei der letzte Vorschlag, von dem man nicht mehr abrücken werde. „Wir haben eine Verantwortung für die Flüchtlinge, aber auch für die Anwohner“, erklärte Manfred Quadt-Herte (Grüne). Der Antrag der SPD sei ein „Aufweichen“. Die Geduld der Anlieger dürfe nicht länger strapaziert werden. Georg Horch (ABB) fehlte im Beschlussentwurf der Verwaltung die Durchführung einer Anliegerversammlung. Einen Beschluss ohne Datum lehnte er ab.

Gabriele Kretschmer (CDU) stellte klar, dass die Anwohner „ein Licht am Ende des Tunnels“ sehen sollten. Sie trug für CDU, FDP und UWG eine in acht Unterpunkte aufgesplittete Alternative zum Beschlussentwurf der Verwaltung vor, in dem ebenfalls der 31. Juli als Ende des Mietverhältnisses mit der Awo genannt wird. Bis dahin soll es keine weiteren Zuweisungen in die Unterkunft geben, und die Menschen aus dem Haus sollen in anderen Unterkünften oder Wohnungen untergebracht werden.

Die SPD schloss sich dem Datum nicht an, trug den Beschluss aber ansonsten mit. Für die Anlieger der Brahmsstraße wurde noch in diesem Jahr eine Versammlung gefordert. Angesichts nicht mehr benötigter Flüchtlingscontainer soll die Stadt mit dem Rückbau beginnen und über die weiteren Planungen in Hersel (Allerstraße), Waldorf, Hemmerich und Sechtem informieren.

Die ehemals als Unterkunft genutzten Container an der Goethestraße sollen ausdrücklich für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten werden. Eine mögliche Verlängerung des Mietvertrages mit der Musikschule muss vom Ausschuss beschlossen werden. Wie berichtet, hatte es Streit gegeben, weil die Stadt die Container ohne Beschluss der Kommunalpolitiker für zunächst ein Jahr an die Bornheimer Musikschule vermietet hat. „Die Musikschule hätte ihr Kursprogramm sonst drastisch herunterfahren müssen“, erläuterte Alice von Bülow. Auf Nachfrage erklärte sie im Ausschuss, dass von der Musikschule keine baulichen Veränderungen an den Containern vorgenommen wurden, so dass einer gegebenenfalls erneuten Nutzung durch Flüchtlinge nichts entgegenstehe.

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