Gewerbegebiet Bornheim-Süd "Im Sommer herrscht Campingstimmung"

BORNHEIM-ROISDORF · Entlang der Alexander-Bell-Straße reihen sich die Lastwagen vor dem Bauhaus-Baumarkt aneinander - teilweise werden die Gehwege von den Zugmaschinen und Anhängern zugeparkt, und ab und an wird dort ein Container "zwischengelagert". Die im Gewerbegebiet Bornheim-Süd ansässigen Unternehmer sind sauer, weil ihrer Meinung nach die Straßen des Gewerbegebiets an den Wochenenden zum Autohof werden.

Bei der jüngsten Mitgliederversammlung der Roisdorfer Gewerbegemeinschaft schilderten sie die Zustände. Seitdem die ersten Fernfahrer das Gewerbegebiet vor etwa zwei Jahren entdeckten, "herrscht im Sommer schon mal Campingstimmung", hat beispielsweise Vassilios Barmbas vom gleichnamigen Lebensmittelgroßhandel festgestellt.

Die Lkw-Fahrer würden in ihren Fahrzeugen kochen, Töpfe und Geschirr in den Grünanlagen säubern und dort ihren Müll hinterlassen - wie auf einem Autohof, aber ohne die entsprechend vorhandenen Anlagen.

Alles in allem eine Situation, die aus Sicht der Gewerbetreibenden untragbar ist. Schließlich haben sie die Auflage, die Grünstreifen vor ihren Betrieben sauber zu halten, was gemäß Barmbas in Ordnung sei, wenn nicht Fernfahrer jedes Wochenende die Grünfläche vor seinem Geschäft zumüllen würden.

In der Kosequenz fordern die Gewerbetreibenden, dass die Stadt Bornheim etwas gegen die Zustände unternimmt. So hat der Vorsitzende des Roisdorfer Gewerbevereins und Roisdorfer Ortsvorsteher, Harald Stadler, mittlerweile Bürgermeister Wolfgang Henseler informiert.

Die Verwaltung prüfe zurzeit, wie sie vorgeht, sagte Stadtsprecher Rainer Schumann auf Anfrage. Wildes Campen und Grillen sei verboten. Auch gegen falsches Parken gebe es eine Handhabe. Das werde die Stadt verstärkt kontrollieren.

Zudem können Bürger die Polizei rufen, wenn sie wildes Grillen im Gewerbegebiet beobachten. Ob und wie das Parken im Gewerbegebiet eingeschränkt werden kann, prüfe die Stadt, sagte Schumann. Momentan sei das Parken auf den ausgewiesenen Stellflächen zulässig.

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