Pläne für ehemaliges Kiesabbaugelände Herseler Golfplatz ist noch nicht endgültig vom Tisch

Bornheim-HERSEL · Sollte ein neuer Investor die hohen Umweltschutzauflagen nicht scheuen, wäre das Projekt in Bornheim-Hersel weiter möglich.

Das Konzept für eine Neun-Loch-Golfanlage auf dem ehemaligen Kiesabbaugelände zwischen Hersel und der Autobahn 555 war mit besonderem Blick auf den Artenschutz erstellt worden. Die Pläne, die Investor Steffen Eich mit Hilfe eines Landschaftsplanungsbüros ausgearbeitet hatte, sahen unter anderem vor, das Zentrum des Golfplatzareals frei zu halten. Die dort vorhandenen Feuchtbiotope sollten für die besonders große Population der seltenen Wechselkröte erhalten werden. Die artenschutzintegrierende Planung überzeugte schließlich auch den Bornheimer Stadtrat, der Ende Mai 2015 bei fünf Gegenstimmen für das Vorhaben votierte.

Nach anfänglichem Optimismus scheiterte das Projekt schließlich doch an den weitreichenden Auflagen zum Artenschutz, die die beim Rhein-Sieg-Kreis angesiedelte Untere Naturschutzbehörde stellte. Wie der General-Anzeiger berichtete, informierte Investor Eich die Bornheimer Stadtverwaltung im Juni 2018 schriftlich darüber, dass er „nach eingehender Prüfung von dem Projekt Abstand nehmen wird“.

Großes Vorkommen der Wechselkröte

Offiziell wurde dies nun auch am Mittwochabend im Stadtentwicklungsausschuss mitgeteilt, mit dem Hinweis, dass die geforderten Auflagen für den Investor mit einem Restrisiko im Baugenehmigungsverfahren verbunden gewesen wären. Wie Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz auf Anfrage erläutert hatte, ergaben sich zwei Probleme bei der Golfplatzgenehmigung. Neben dem Schutz der Wechselkröte, deren Lebensraum sich durch den Bau des Golfplatzes verringert hätte, wurde auch der Gewässerschutz angeführt.

Die von der Behörde vorgeschlagene Schaffung von Ersatzlebensräumen für die Wechselkröte hätte viel Aufwand bedeutet. Und auch der mit Blick auf den Gewässerschutz gemachte Vorschlag, den Boden mit Folien auszukleiden, um Sickerwasser und somit die Düngemittel aufzufangen, wäre mit hohen Kosten verbunden gewesen, die schließlich den Rahmen des Projekts sprengten.

Markus Hochgartz (Grüne) kritisierte in der Sitzung des Ausschusses, dass die Mitteilung zum Sachstand Golfplatz Hersel seitens der Verwaltung wertend verfasst sei. Er monierte die Aussage, die Forderungen des Rhein-Sieg-Kreises seien „nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr verhältnismäßig und zum Teil auch rechtlich nicht begründet“. Der Erste Beigeordnete Manfred Schier erklärte, die Mitteilung sei nicht wertend, sie stelle die Sachlage lediglich aus Sicht des Investors dar. „Es gab sicherlich Forderungen, die nicht ganz nachvollziehbar waren“, räumte Andreas Erll, Leiter im Planungsamt, angesichts der vielen landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung ein, auf die weit mehr Dünger aufgebracht werde. „Wir fanden das Konzept eigentlich gut.“ Grundsätzlich sei es nach wie vor „nicht unmöglich“, auf dem Gelände einen Golfplatz zu errichten.

Potenzielle weitere Interessenten müssten allerdings, wie die Erfahrung gezeigt habe, den nötigen langen Atem und entsprechende Mittel mitbringen.

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