Geplanter Reiterhof in Roisdorf Heftige Reaktionen auf Beschluss der Politik

Bornheim-Roisdorf · Die Naturschützer begrüßen das Votum der Politik und kritisieren die Stadtverwaltung. Der Antragsteller sieht jedoch eine Verschwendung von Steuergeldern.

Der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) begrüßt den jüngsten Beschluss der Politik zum geplanten Reiterhof am Brombeerweg in Roisdorf.Der LSV „bedankt sich ausdrücklich bei den Vertretern von CDU, Grünen, ABB und UWG für den Beschluss, die Berufungsaussichten von einer renommierten Anwaltskanzlei unabhängig prüfen zu lassen“, teilt der Verein mit.

Wie berichtet, hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung mehrheitlich beschlossen, dass Bürgermeister Wolfgang Henseler im Streit um den geplanten Reiterhof Berufung beantragen soll. Zunächst soll aber eine Anwaltskanzlei prüfen, ob die Berufung eine Chance auf Erfolg hat.

In die Ausschusssitzung eingebracht wurde der Antrag von CDU-Mann Norbert Brauner, der auch stellvertretender LSV-Vorsitzender ist. Bekanntlich hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Stadt dem Antragsteller Uwe Heynmöller die Baugenehmigung für sein Vorhaben gewähren muss.

„Sollten die Anwälte zum Ergebnis kommen, eine Berufung sei aussichtslos, wird der LSV auch nicht länger auf dem Rechtsweg beharren“, sagt LSV-Vorsitzender Michael Pacyna. Dann werde man die „Bemühungen zum Schutz der Erholungs- und Naturlandschaft vor einem Bauvorhaben mit intensivem Publikumsverkehr“ auf anderem Wege fortsetzen. Zugleich kritisiert der LSV die Stadtverwaltung.

LSV-Vorstandsmitglieder, die als Beobachter an der Gerichtsverhandlung in Köln teilgenommen hätten, hätten „keinerlei Bemühungen“ der Juristin der Stadt Bornheim in der Verhandlung erkennen können, die Ablehnung des Bauantrags durch den Rat zu begründen und zu verteidigen. Daher sei das Urteil der Richter auch wenig überraschend.

Überdies sei man beim LSV „sauer“, dass Bürgermeister und Verwaltung „erneut das Gespenst an die Wand malen, die Stadtverordneten kämen in Gefahr, privat Schadensersatz leisten zu müssen, wenn sie an ihrer Ablehnung des Vorhabens festhielten.“ Bereits im Jahr 2015 habe man dazu bei einer Anwaltskanzlei ein Gutachten in Auftrag gegeben, heißt es vom LSV weiter.

In diesem kämen die Juristen unter anderem zu dem Schluss, dass ein persönliches Haftungsrisiko für Rats- und Ausschussmitglieder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestehe.

Das sagt Uwe Heynmöller

Kritik am Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses kommt von Uwe Heynmöller, der den Reiterhof in Roisdorf errichten möchte. Brauner versuche, trotz der klaren Rechtslage, die Stadt Bornheim zu drängen, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, teilt Heynmöller mit und fragt zugleich: „Könnte das Geld nicht besser verwendet werden?“

Brauners Argumente, das Urteil anzuzweifeln seien „fadenscheinig und allzu bekannt“, so Heynmöller weiter. Überdies gingen die Kosten für die Rechtsprüfung und ein mögliches Berufungsverfahren zulasten der Steuerzahler. „Wir fragen uns, wie weit geht eigentlich die Toleranz gegenüber notorischen Verweigerern, die selbst zwei Urteile von Gerichten immer noch nicht als Anlass sehen, ihre falschen Auffassungen einmal in Frage zu stellen?“, führt Heynmöller weiter aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort