Auf Ehefrau eingestochen Haftstrafe nach Eifersuchtsdrama in Bornheim

Bonn/Bornheim · Er war früher als sonst nach Hause gekommen - und hatte seine Frau mit einem Liebhaber erwischt. Weil er die Mutter der gemeinsamen Kinder mit Messerstichen lebensgefährlich verletzte, wurde ein 33-Jähriger nun vom Bonner Amtsgericht verurteilt.

„Was ich sah, konnte ich nicht glauben. Ich wusste nicht was ich tun soll.“ So erinnert sich der der 33-jährige Angeklagte an den 7. Februar. Der Paketfahrer war früher als sonst nach Hause gekommen, und was er antraf, habe ihm seine Sinne geraubt: Im ehelichen Schlafzimmer fand er seine fünf Jahre jüngere Ehefrau mit einem jungen Mann im Bett.

Ohne nachzudenken schlug er auf den Liebhaber ein und würgte ihn. Als seine Frau sich schützend vor den 21-Jährigen stellte, holte er ein Messer aus der Küche und stach von hinten auf sie ein. Die 20 Zentimeter lange Klinge blieb in einer Rippe stecken. Sonst, so hieß es später, hätte es die Lunge getroffen und sie tödlich verletzen können. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt.

Syrische Familie hatte sich gut in Bornheim eingelebt

Vor dem Bonner Amtsgericht wurde auch eine Familientragödie verhandelt. 2015 hatten die syrischen Kriegsflüchtlinge mit ihren vier kleinen Kindern Asyl in Deutschland bekommen und sich gut eingelebt. Und jetzt das Aus.

Der Angeklagte, der bis heute an seiner Tat verzweifelt, schilderte im Prozess, wie er sich von der Situation überfordert gefühlt hatte: „Was macht man in so einem Moment? Ich habe das alles nicht verstanden. Ich war nicht bei vollem Bewusstsein, mein Kopf hat nicht richtig gearbeitet.“

Zusätzlich bitter sei es für ihn gewesen, dass der junge Liebhaber ein Freund war, der bei ihnen ein und aus ging. „Er war wie ein Bruder für mich, als wäre er mein eigenes Kind.“ Dass der Angeklagte seine Raserei gestoppt hat, hat er im Grunde seinem jüngsten Sohn zu verdanken.

Der jüngste Sohn brachte den Vater zur Besinnung

Nachdem seine Frau schreiend auf die Straße gelaufen war und er hinter ihr herrannte, sah sie den Kleinen aus der Haustür kommen: „Wenn du mich abschlachten willst, dann mach das. Aber kümmere dich um unseren Sohn.“ Das Kind (die älteren Geschwister waren damals in Kindergarten und Schule) war offenbar durch das Geschrei der Eltern geweckt worden. Da sei er zur Besinnung gekommen.

Seitdem sitzt der 33-Jährige in Untersuchungshaft. Auch die Ehefrau bereute ihr Verhalten: „Es war das erste Mal, dass ich einen Fehler gemacht habe. Wir hatten viele Probleme und viel Streit. Da hatte ich es irgendwann satt.“ Mit dem 21-Jährigen, den sie seit dem Vorfall nicht mehr gesehen hat, hatte sie sich zwei Monate zuvor erstmals heimlich getroffen.

Trotz des fast tödlichen Messerangriffs wollte die Nebenklägerin keinesfalls, dass der Vater der vier gemeinsamen Kinder ins Gefängnis kommt. Aber angesichts der Tat fällte Richter Gerd Kathstede das Urteil. Dass seine Ehefrau den „Gewaltexzess“ überlebt habe, hieß es in der Urteilsbegründung, sei reiner Zufall gewesen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

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