Entscheidung in Bornheim Glasverbot für Sechtem an Karneval

Bornheim · Neben Roisdorf, Kardorf und Waldorf sind auch in Sechtem beim Karnevalszug keine Flaschen und Gläser mehr erlaubt. Stadt, Polizei und Rettungsdienst erhoffen sich dadurch weniger Verletzte und weniger Müll.

Weniger Schnittverletzungen, weniger Müll: In Roisdorf, Kardorf und Waldorf hat sich das Glasverbot an den jecken Tagen bewährt. Nun sollen Glasflaschen auch beim Karnevalszug in Sechtem tabu sein. Wie berichtet war es dort nach dem letzten Karnevalszug zu einem größeren Polizeieinsatz rund um den Krausplatz gekommen. „Die signifikante Anzahl von Schnittverletzungen, die vor allem im Jahr 2018 von den Hilfsdiensten medizinisch versorgt werden mussten, rechtfertigt die Erweiterung einer entsprechenden Glasverbotsregelung“, heißt es vonseiten der Verwaltung.

Der Haupt- und Finanzausschuss folgte dieser Einschätzung und empfahl dem Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, eine entsprechende Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Einrichtung von Glasverbotszonen anlässlich der Karnevalszüge zu beschließen. Sowohl die Zugveranstalter als auch die Hilfsorganisationen befürworten die Maßnahme aufgrund der positiven Erfahrungen. Sechtems Ortsvorsteher Rainer Züge begrüßte das Glasverbot ausdrücklich: „Alle, mit denen ich gesprochen habe, sind sehr dankbar, dass etwas passiert.“ Die Umsetzung der Verbote soll in enger Abstimmung mit allen an der Organisation der jeweiligen Karnevalszüge beteiligten Behörden, Hilfsdiensten und Zugveranstaltern erfolgen.

Glasverbot in anderen Gemeinden schon letztes Jahr

Bei den letzten Karnevalszügen in Roisdorf, Kardorf und Waldorf hatten Stadt und Polizei mit Plakaten und Bannern auf das Glasverbot in den drei Ortsteilen hingewiesen. Anlass für die Maßnahme war nach Angaben der Stadt die Tatsache, dass im Jahr zuvor Glasscherben der Grund für etwa jede dritte Verletzung an Karneval gewesen seien. Allein in Kardorf und Roisdorf hätten 2017 an Weiberfastnacht 74 Personen behandelt werden müssen. Wer sich nicht an das Verbot hält und mit Flaschen erwischt wird, dem droht eine Geldbuße – und natürlich werden die Flaschen einkassiert.

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