Diskussion um geplanten Roisdorfer Reiterhof Ende April soll eine Entscheidung fallen

BORNHEIM · Bornheimer Politik wartet auf Gutachten im Streit um den geplanten Reiterhof am Brombeerweg in Roisdorf. Die ABB erwägt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung.

Die einen warben dafür, „einen Strich unter die Debatte zu ziehen“, die anderen sahen darin einen „Schauantrag“, der keinem weiterhelfe: Im Streit um den geplanten Reiterhof im Roisdorfer Landschaftsschutzgebiet hätten FDP, SPD, UWG und Linke gerne schon in der Ratssitzung am Donnerstagabend eine Entscheidung gefällt.

Und zwar die, die Baugenehmigung zu erteilen. CDU, Grüne und die Einzelratsmitglieder von ABB und Piraten hingegen wollen das Gutachten der beauftragten Bonner Kanzlei zu den Erfolgschancen einer Berufung abwarten. Deren Einschätzung soll bereits am Montag vorliegen.

Die Fraktionschefin der Christdemokraten, Petra Heller, zeigte sich „überrascht“, dass die FDP zwei Arbeitstage, ehe das Ergebnis der Prüfung vorliege, nun mit dem Antrag auf eine Entscheidung vorab im Rat „um die Ecke“ komme. Zumal die Anwaltskosten nun schon angefallen seien. Paul Breuer (ABB) vermutete, es gehe nur darum, „ein bisschen Wind zu machen“, und Grünen-Fraktionsvorsitzender Manfred Quadt-Herte sprach von einem „Schauantrag, den Sie für die Presse geschrieben haben“.

Er warb dafür, wie zuletzt beschlossen, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27. April auf der Grundlage des Kanzlei-Gutachtens zu entscheiden, ob die Stadt den Fall erneut vor Gericht bringen soll. Sollte seine Fraktion „den leisesten Zweifel haben“, was die Erfolgsaussichten einer Berufung angehe, dann werde sie auch nicht dafür stimmen.

Laut Meinung der Richter muss die Stadt eine Baugenehmigung erteilen

Die Berufung würde sich gegen das jüngst gefällte Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts wenden. Die Richter sehen die Stadt in der Pflicht, die Baugenehmigung zu erteilen. Es gehe bei der Frage der Erteilung der Baugenehmigung auch nicht darum, ob das gefalle oder nicht und ob diese erteilt werden solle, betonte Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD). Sondern darum, ob sie erteilt werden müsse oder nicht. Die Verwaltung könne nur prüfen, ob die Voraussetzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorlägen oder nicht.

Das Urteil sei „an Deutlichkeit kaum zu übertreffen“, argumentierte auch SPD-Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft. Es gelte, nach Recht und Gesetz zu entscheiden und nicht sehenden Auges in weitere Anwaltskosten und Regressansprüche des Antragstellers zu rennen, warb er für den Antrag der FDP.

„Der Investor wird gegängelt und gegen jede Vernunft weiter hingehalten“, kritisierte deren Fraktionschef Christian Koch. Der Reiterhof sei ähnlich wie die Frage der Wasserversorgung mittlerweile „ein Klassiker in diesem Stadtrat“. Nun sei der richtige Zeitpunkt, das Verfahren zu beenden. Die FDP erachte eine Berufung als „völlig chancenlos“. Gemeinsam mit SPD, UWG und Linke gehe es den Liberalen darum, weiteren finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden.

Mit 22 zu 24 Stimmen (Heinz Joachim Schmitz von der UWG folgte dem Antrag nicht) konnten sie sich jedoch nicht durchsetzen. Einzelratsmitglied Breuer erneuerte unterdessen seine Vorwürfe, die Stadt habe dem Gericht nicht alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Dieser Verdacht habe sich bestätigt, nachdem er inzwischen Akteneinsicht genommen habe.

Er habe einige interessante Unterlagen abgeschrieben und den Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt, so Breuer. Zudem überlege die ABB, die Staatsanwaltschaft zu informieren wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung. „Das fände ich gut“, meinte Bürgermeister Henseler dazu. „Denn dann würde ein solcher Unsinn auch formell aufgeklärt.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort