Handel und Gewerbe Einkaufszentrum: Roisdorfer Unternehmer kritisieren Stadt

Bornheim-Roisdorf · Der Roisdorfer Gewerbeverein ist gegen Beteiligung des Investors an den Kosten für das neues Bauplanverfahren. Dieses ist aber aufgrund eines Gerichtsurteils notwendig.

Der Gewerbeverein Roisdorf kritisiert die Stadt Bornheim wegen ihres Vorgehens das Roisdorfer Einkaufszentrum betreffend. Konkret reibt sich der Verein an einer Antwort auf eine Anfrage, die SPD-Ratsherr Harald Stadler an die Stadtverwaltung gerichtet hatte. Stadler ist auch Vorsitzender des Roisdorfer Gewerbevereins. Auch der Bauherr des Einkaufszentrums, die Firma Sutorius, ist laut Stadler Vereinsmitglied.

Der Bau des Einkaufszentrums zwischen Bonner Straße, Schumacherstraße und den Eisenbahnschienen schreitet sichtbar voran. Dennoch muss die Stadt das eigentlich vorgeschaltete Bauplanverfahren bekanntlich erneut durchführen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom April 2017 hätte die Stadt bei der ersten Aufstellung des Bebauungsplans kein beschleunigtes Verfahren wählen und somit auch nicht etwa auf eine detaillierte Umweltprüfung verzichten dürfen. Diese muss nun nachgeholt werden.

Bürgermeister: Kostenteilung mit Investor verhandelt

Wie die Stadtverwaltung Stadler schriftlich mitgeteilt hat, werde sie sich die Planungs- sowie die Gutachterkosten für die Umweltprüfung mit dem Investor – also der Firma Sutorius – teilen. Das hat nun den Gewerbeverein auf den Plan gerufen. Der Verein findet die Kostenteilung „ärgerlich und einer Nachfrage im Ausschuss wert“, teilt Stadler in einer Pressemitteilung mit.

Wie er weiter ausführt, habe der Investor das erste Planverfahren komplett bezahlt. „Gegen den Rat des Investors fährt eine städtische Behörde ein Bebauungsplanverfahren gegen die Wand und verlangt nun vom betroffenen Bauherrn, sich erneut an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen“, so Stadler. Er spricht von einem „ungewöhnlichen Vorgang“, über den noch zu reden sei.

Wie Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte, sei die Kostenteilung mit dem Investor verhandelt worden. Im Zuge des neues Planverfahrens sei die Frage aufgekommen, inwieweit das eine städtische Aufgabe sei.

Straße soll nach Ladenschluss gesperrt werden

Obgleich der städtische Planungsbereich stark ausgelastet sei, gehe er davon aus, dass das neuerliche Bauplanverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werde, so Henseler. Zu den Kosten für Planung und Gutachten äußerte sich der Bürgermeister nicht.

Laut Stadler will der Gewerbeverein erreichen, dass die zweite Anlieferstraße für das Einkaufszentrum nicht als Durchfahrtsstraße benutzt wird. „Die Schumacherstraße ab der Siegburger Straße bis zum Widdiger Weg wurde 2016 an die Firma Sutorius verkauft“, erläutert Stadler. Dieser Bereich werde noch in diesem Jahr zur ersten Fußgängerzone in Roisdorf umgestaltet. Ein Pkw-Durchgangsverkehr sei dann nicht mehr möglich.

Weiter führt der Gewerbevereinsvorsitzende aus, dass entlang der Bahnstrecke eine zweite Anlieferzone geschaffen werde, die weiterhin eine Durchfahrt zwischen Widdiger Weg und Siegburger Straße ermögliche. „Hier werden wir darauf drängen, dass nach Ladenschluss diese Privatstraße durch eine Schranke oder Poller für Pkw und Lkw geschlossen wird“, so Stadler.

Weiter spricht sich der Gewerbeverein für eine umfassende Bepflanzung des Bereichs mit Bäumen um das Einkaufszentrum aus. Dazu führt Stadler in seiner Pressemitteilung aus: „Der Alleecharakter der Bonner Straße ist an dieser Stelle für unseren Gewerbeverein das Ortsbild prägendes Element.“

Bekanntlich ist die Klage zum Bebauungsplan nicht das einzige Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Münster in Sachen Einkaufszentrum. Ebenso haben Anwohner gegen die erteilte Baugenehmigung geklagt. Laut Henseler ist das Verfahren allerdings weiterhin anhängig.

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