Suti-Center Eine Frage des Verkehrslärms in Bornheim

Bornheim-Roisdorf · Die Stadt Bornheim lädt zur Bürgerversammlung zum Roisdorfer Einkaufszentrum ein. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein neues Bauplanverfahren notwendig, weil eine detaillierte Umweltprüfung fehlt.

Es ist schon ein wenig kurios. Schließlich werden Bürgerversammlungen zu geplanten Bauvorhaben in der Regel vor dem ersten Spatenstich einberufen. Nun aber lädt die Bornheimer Stadtverwaltung erneut zu einer Versammlung das Roisdorfer Einkaufszentrum (Suti-Center) betreffend ein, das – wie weithin gut sichtbar – bereits zu großen Teilen fertiggestellt ist. Dennoch muss das formale Bauplanverfahren erneut erfolgen, was eben auch eine Bürgerversammlung beinhaltet.

Hintergrund ist – wie berichtet – ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Das OVG hatte entschieden, dass die Stadt bei der ersten Aufstellung des Bebauungsplans kein beschleunigtes Verfahren hätten wählen und somit auch nicht etwa auf eine detaillierte Umweltprüfung hätte verzichten dürfen.

Die Richter hatten erklärt, dass der durch das Einkaufszentrum prognostizierte Verkehrslärm auf der Bonner Straße nur deshalb unterhalb eines kritischen Grenzwertes bleibe, weil die Ampel an der Kreuzung Bonner Straße/Herseler Straße/Siegesstraße durch einen Kreisel ersetzt werden solle.

Diesen Kreisel möchte die Politik aufgrund der hohen Kosten aber eigentlich nicht haben. Experten werden sich nun damit befassen, welche Maßnahmen gegen den Verkehrslärm ergriffen werden können – ob mit oder ohne Kreisel. Anschließend ist die Politik wieder am Zug. Auf die laufenden Bauarbeiten am Einkaufszentrum hat das neue Bauplanverfahren bislang keine Auswirkungen.

Pläne liegen bis 21. März im Rathaus aus

Nach Ansicht von Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler sind die Fragen des Verkehrs- und Lärmschutzes auch für die Anlieger nicht nur im direkten Umfeld wichtig. Der Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts dürfte indes nicht die letzte Entscheidung aus Münster sein. Schließlich ist dort noch eine Klage von Anwohnern des Einkaufszentrums gegen die erteilte Baugenehmigung anhängig.

Die Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Ro 17 findet am Dienstag, 27. Februar, im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, statt. Beginn ist um 18.30 Uhr. Zusätzlich zur Einwohnerversammlung kann man die Entwürfe im Rathaus, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414 ab diesen Donnerstag bis einschließlich Mittwoch, 21. März, einsehen. Die Besuchszeiten sind montags bis freitags, 8 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs, 14 bis 16 Uhr, sowie donnerstags, 14 bis 17.30 Uhr. Auskünfte dazu werden in den Zimmern 407, 409, 411 und 414 erteilt.

Während der Frist können sich Bürger zu den Planungen äußern und Stellungnahmen abgeben. Darüber hinaus können die Planunterlagen auf www.bornheim.de eingesehen und kommentiert werden.

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