Neue Regelung geplant Container-Anbieter klagt gegen die Stadt Bornheim

Bornheim · Für Altkleider-Container in Bornheim ist eine neue Regelung geplant. Ein Altkleidersammler klagt aktuell gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht.

 Eine Frau wirft auf dem Kardorfer Dorfplatz Altkleider in einen Container der RSAG.

Eine Frau wirft auf dem Kardorfer Dorfplatz Altkleider in einen Container der RSAG.

Foto: Axel Vogel/AXEL VOGEL

Altkleidercontainer können für Städte und ihre Einwohner ein echtes Ärgernis sein. Nämlich dann, wenn sie verdreckt sind, ihr Standort für den Straßenverkehr gefährlich sein kann oder wenn sie sich zu regelrechten Müllecken entwickeln und Säcke wild darum herumliegen. Doch was dagegen tun? Mit einem neuen Vertrag mit der Gesellschaft Entsorgungsservice Rhein-Sieg (ERS), eine Tochtergesellschaft der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG), will die Stadt Bornheim dem Wildwuchs von Altkleidercontainern Herr werden – zumindest teilweise.

Wie Umweltamtsleiter Wolfgang Paulus im Gespräch mit dem GA sagte, stünden auf öffentlichen Flächen beziehungsweise städtischen Grundstücken bereits jetzt ausschließlich Altkleidercontainer der ERS beziehungsweise der RSAG. Und das soll auch so bleiben. Daher hat die Stadt besagten neuen Vertrag ausgehandelt. Der städtische Umweltausschuss hat ihm bereits einstimmig zugestimmt, Ende Juni muss der Stadtrat das Dokument final beschließen.

Laut Paulus bietet der neue Vertrag eine rechtssichere Grundlage, die in ein aktuelles Gerichtsverfahren eingebracht werden soll. So hat ein privates Altkleidersammelunternehmen im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Stadt Bornheim erhoben, um ebenfalls Container auf öffentlichen Flächen aufstellen zu können. Mitgeliefert hat das Unternehmen eine Liste mit 30 gewünschten Standorten. Paulus sagte, dass das Verfahren noch laufe und sich die Stadt deswegen zu den Inhalten nicht äußere. Für ihn hat es indes Sinn, dass die Alterskleiderentsorgung „aus einer Hand“ erfolgt. So sei etwa bei Problemen der zuständige Ansprechpartner sofort klar. In der Vergangenheit habe es mitunter „sehr lebhafte Versuche“ gegeben, bei Ärger mit Containern bei privaten Unternehmen einen Ansprechpartner zu finden, so Paulus. Auch sei es vorgekommen, dass Container quasi über Nacht auf öffentlichen Flächen aufgetaucht seien, berichtete er. „Diese wurden dann von der RSAG beschlagnahmt“, so der Umweltamtsleiter weiter.

Die Stadt setzt darauf, mit dem neuen Vertrag mit der ERS vor dem Verwaltungsgericht zu gewinnen. Allerdings würde dies mögliche Probleme mit Altkleidercontainern in der Vorgebirgsstadt nicht grundsätzlich lösen. Denn auf privaten Flächen dürften gewerbliche Sammler oder karitative Organisationen weiterhin Container aufstellen. Beispielhaft nannte Paulus die Park-and-Ride-Anlagen an den Stadtbahnhaltestellen, die der Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) gehören. Theoretisch sei es auch möglich, sich einen Altkleidercontainer in die private Hauseinfahrt zu stellen, so Paulus weiter.

Ebenso von der neuen vertraglichen Regelung unbenommen sind Haussammlungen durch gewerbliche oder karitative Sammler. Ferner hat die ERS nach Angaben der Stadtverwaltung die Erlaubnis, bei der Altkleidersammlung mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) zu kooperieren. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist damit die Entsorgung „aus einer Hand“ weiterhin gegeben. Aktuell stehen 25 Container auf öffentlichen Flächen beziehungsweise städtischen Grundstücken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort