Prozess am Amtsgericht Bornheimer muss Geldstrafe nach Beleidigung von Polizisten zahlen

Rheinbach · Weil er Polizisten beleidigte, ist ein Bornheimer vor Gericht verurteilt worden. Der Angeklagte verließ den Raum, noch bevor das Urteil fiel.

 Ein Bornheimer muss 1600 Euro Strafe zahlen, weil er Polizeibeamte beleidigt hat. (Symbolbild)

Ein Bornheimer muss 1600 Euro Strafe zahlen, weil er Polizeibeamte beleidigt hat. (Symbolbild)

Foto: Peter Steffen/Archiv

Wegen Beleidigung von Polizeibeamten muss ein 67-Jähriger eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Die Urteilsbegründung des Strafrichters am Rheinbacher Amtsgericht wollte der mehrfach auch einschlägig vorbestrafe Angeklagte allerdings nicht mehr anhören. „Ich brauche keine Begründung. Das Urteil stand sowieso schon vorher fest“, sagte der Bornheimer und verließ den Gerichtssaal.

Nach der Anhörung von sechs Zeugen hielten es Staatsanwaltschaft und Strafrichter gleichermaßen für erwiesen, dass der Angeklagte im vergangenen Jahr in Heimerzheim einen Polizeibeamten, der den Fronhof für den Autoverkehr für die Dauer der Fronleichnamsprozession abgesperrt hatte, als „blöden Bullen“ oder „Scheiß-Einbahnstraßen-Polizist“ tituliert hatte. Der Beamte hatte den Autofahrer nicht passieren lassen. Als er ihm gesagt habe, dass das wegen der Prozession nicht möglich sei, seien „ganze Schimpftiraden“ die Antwort gewesen, so der Polizist.

Damit nicht genug: Nachdem er den Fahrer aufgeforderte hatte, seine Papiere vorzuzeigen, habe dieser ihm die Dokumente vor die Füße geworfen. Die Frau, die ihren Mann habe beschwichtigen wollen, habe sie dann aufgehoben und ihm ausgehändigt. Allerdings habe sich der Angeklagte dann „ganz nahe“ vor ihn gestellt. Er habe deshalb einen Kollegen um Unterstützung gebeten, der in Zivil an der Prozession teilgenommen hatte. Der Angeklagte seinerseits warf dem 61-jährigen Beamten vor, nicht die Wahrheit zu sagen, und war der Meinung, dass sich „Dorfsheriffs wie die Fürsten aufführen“ würden.

Der hinzugerufene Beamte bestätigte Schimpfworte wie „Bullen“ und „arrogante Polizisten“ ebenso wie die Tatsache, dass der 67-Jährige  seine Papiere auf den Boden geworfen und dessen Frau sie aufgehoben und übergeben habe. Weitere Zeugen hatten ebenfalls Worte wie „Scheiß-Bullen“ und Sätze wie „von Bullen lasse ich mir nichts sagen“ gehört. Sogar vor Gericht sprach der Angeklagte von „Lügnern“ und „minderbemittelten Polizisten“.

In einem weiteren Fall hatte der Angeklagte in einem Außencafé am Heimerzheimer Fronhof einen 58-jährigen Polizisten, der dort in Zivil mit Bekannten saß, als „Arschloch“ tituliert. Er habe den Angeklagten „von anderen dienstlichen Vorfällen“ gekannt, so der Polizist, und habe deutlich an dessen Lippen die Beleidigung ablesen können, weil er dabei in seine Richtung geschaut habe. Die Frau des Bornheimers schilderte beide Vorfälle ganz anders und behauptete unter anderem, sie sei am Fronleichnam noch nicht einmal aus dem Auto ausgestiegen. Im anderen Fall erklärte sie, nicht ihr Mann habe den Polizisten als „Arschloch“ beleidigt, sondern umgekehrt. Der Beamte würde sowieso ständig versuchen ihren Mann „fertigzumachen“.

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