Zu vier Jahren Haft verurteilt Bornheimer missbrauchte zwölfjährige Mädchen per Videochat

Bornheim · Ein 49-jähriger Wiederholungstäter muss wegen schweren Kindesmissbrauchs in zwölf Fällen ins Gefängnis. Der Mann aus Bornheim hatte zwei zwölfjährige Mädchen per Videochat zu sexuellen Handlungen aufgefordert.

 Ein junges Mädchen sitzt an einem Laptop. (Symbolfoto)

Ein junges Mädchen sitzt an einem Laptop. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Nicolas Armer

Ein 49-Jähriger ist am Mittwoch am Bonner Landgericht wegen schweren Kindesmissbrauchs in zwölf Fällen und Besitz von kinderpornografischem Material zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Mann soll ab  Herbst 2018 per Videochat den Kontakt zu zwei damals Zwölfjährigen gesucht und die Mädchen bis April 2019 wiederholt zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Das oft stundenlange Geschehen hat der Bornheimer gefilmt. 

„Er lebte aus unserer Sicht in einer Scheinwelt“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen in der Urteilsbegründung. Bis zu sechs Stunden täglich habe der Mann vor dem Computerbildschirm verbracht,  und seine Wohnung habe auch nach eigener Einschätzung wie die eines „Messies“ gewirkt. Zwanghaft gesammelt hat der Angeklagt aber in erster Linie kinderpornografisches Material. Fast 3500 Dateien mit zum Teil schlimmstem Inhalt – Fotos, Videos und Chatprotokolle – hatten die Ermittler nach dem Zugriff auf dem Laptop und einem Handy sichergestellt.

Auf die Spur des Mannes führte ein Hinweis von Kollegen aus den USA, die wiederum von Facebook auf das Hochladen illegaler Dateien aufmerksam gemacht worden waren. Obwohl der Angeklagte vor Gericht angab, immer wieder auch längere Beziehungen gehabt zu haben, sah er sein Verhältnis zu Frauen auch selbst kritisch. Als er in dem Alter seiner Opfer gewesen sei, habe er bei Mädchen nicht gerade „als der Burner“ gegolten. „Sie sahen Kinder als Ersatzpartner für sich“, konstatierte Richter Schmitz-Justen.

Ermittler stellten 3500 Dateien mit Kinderpornografie sicher

Weil der Mann seine Taten gleich zu Beginn des Verfahrens gestanden hatte, mussten die Opfer nur ausschnittsweise vom Geschehen berichten. Offenbar wollte das ältere der beiden Mädchen den Bornheimer während eines Chats zunächst nur foppen. Mit der Zeit sei er ihr aber sympathisch geworden. Ihr Interesse war wohl auch dadurch geweckt worden, weil der Mann ihr von seiner Tätigkeit als Laiendarsteller in diversen Fernsehserien berichtete.

Dass das Mädchen angab, sich in den Angeklagten verliebt zu haben, konnte das Gericht nicht beeindrucken. Ohne Therapie bliebe der Verurteilte ein Sexualstraftäter, bei dem die Gefahr bestehe, dass sich das Geschehen in ähnlicher Form immer wieder wiederholen könne. Schon 2014 hatte der Angeklagte sich mit einer 12-jährigen Chatbekanntschaft zum Sex verabredet und ihre Nacktbilder ins Netz gestellt. „Nix dazugelernt, kann man nur sagen!“, meinte der Richter.  Das Strafmaß der Kammer sei aus seiner Sicht das Mindeste, was man tun müsse, um den Verurteilten künftig von neuen Chats mit Minderjährigen abzuhalten.

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