Feuerwehr optimiert den Brandschutz Bornheim will keine hauptamtliche Wache einrichten

Bornheim · Stadt Bornheim will keine hauptamtliche Wache einrichten. Die Ausbildung der Wehrleute soll flexibler gestaltet werden.

 Das Feuerwehrgerätehaus an der Königstraße.

Das Feuerwehrgerätehaus an der Königstraße.

Foto: Axel Vogel

Die Freiwillige Feuerwehr Bornheim will im Ausbildungs- und Übungsdienst ab dem kommenden Jahr neue Wege gehen. Ob Grundlehrgänge oder Fortbildungen – in Zukunft sollen Feuerwehrleute bessere Möglichkeiten haben, ihre Ausbildung zu organisieren, berichtete der Leiter der Bornheimer Feuerwehr, Wolfgang Breuer, jetzt im Haupt- und Finanzausschuss.

Gemeinsam mit Dezernent Ralf Cugaly und Ordnungsamtsleiterin Sabine Walter stellte er den Halbjahresbericht Feuer- und Bevölkerungsschutz mit den Schwerpunkthemen Ausbildungs- und Übungsdienst, Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans und Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §10 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vor, hinter dem sich die Verpflichtung zur Einstellung hauptamtlicher Kräfte für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr verbirgt.

In Bezug auf die Feuerwehrausbildung will die Bornheimer Feuerwehr als Teil der Ausbildungsgemeinschaft linksrheinischer Feuerwehren des Rhein-Sieg-Kreises ab 2019 auf eine modulare Ausbildung bauen, die mit einheitlichen Präsentationen und Lehrunterlagen arbeitet. Dies ermöglicht nicht nur den Lehrgangsteilnehmern eine größere Flexibilität. Auch die Ausbilder sind quasi in jeder Feuerwehr des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises einsetzbar. Die kürzeren Module sollen lange Lehrgänge ersetzen und somit zur oft schwierigen Vereinbarkeit der Feuerwehrausbildung mit Schule, Ausbildung oder Beruf beitragen.

Was die Einstellung hauptamtlicher Kräfte betrifft, zu der große und mittlere kreisangehörige Städte verpflichtet sind, soll eine Ausnahmegenehmigung erlangt werden. So kann die Bezirksregierung Köln Ausnahmen zulassen, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistung in der Kommune gewährleistet sind.

Was noch fehlt, ist eine Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises

Voraussetzung für die Ausnahme zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften sind die Aufstellung und Verabschiedung eines Brandschutzbedarfsplans, der einen ausreichenden Schutz in der Stadt darlegt. Den Brandschutzbedarfsplan hat der Bornheimer Rat bereits im Januar verabschiedet. Im nächsten Schritt wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt. Bevor die Ausnahmegenehmigung für fünf Jahre erteilt werden kann, muss eine Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises an die Bezirksregierung erfolgen.

Wie im Brandschutzbedarfsplan dargestellt ist, muss beispielsweise noch bei der Anzahl der Einsatzkräfte, dem Fahrzeugkonzept und dem Zustand der Feuerwehrgerätehäuser nachgebessert werden. Wie Sabine Walter ausführte, sollen prioritäre Maßnahmen wie die Beseitigung von Unfall und Gesundheitsgefahren bis Mitte 2019 umgesetzt werden. Darüber hinaus soll eine Machbarkeitsstudie mittel- und langfristige Maßnahmen darstellen. Die Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes ist laut Walter weit fortgeschritten. Die Beschaffungsprozesse für 2019 hätten bereits begonnen. „Der Zeitplan steht und wird derzeit eingehalten“, so die Leiterin des Ordnungsamtes.

Mit Blick auf Personal und Einsatzkräfte wurde eine mittelfristige Fortbildungsplanung entwickelt. Ziel ist die Sicherstellung der Soll-Stärken in allen erforderlichen Funktionen bis 2023. Die Personalgewinnung und besonders das Akquirieren von Nachwuchskräften sollen Gegenstand der Projektarbeit im vierten Quartal 2018 sein.

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