25-Jähriger angeklagt Betrunkener Randalierer in Bornheim schießt auf Polizisten

Bornheim/Bonn · Die Staatsanwaltschaft wirft einem 25-jährigen Bornheimer versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Währenddessen haben die Nachbarn, die die Polizei riefen, jetzt Angst. Er habe gedroht, sie fertigzumachen.

Was vor einem Jahr in Bornheim wie der Dreh zu einem Actionfilm aussah, war böse Realität: Ein Mann stand am Abend des 13. August 2016 mit einer Schusswaffe in der Hand auf dem Balkon, schoss wild um sich, und als Nachbarn die Polizei alarmierten, feuerte er auch auf die Beamten.

Wie sich herausstellte, war der Mann betrunken und die Waffe eine Gasalarmsignalschusspistole, mit der man auch Menschen verletzen kann. Demnächst soll sich der 25-Jährige vor dem Bonner Amtsgericht verantworten, denn die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Das bestätigte am Donnerstag Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann als Sprecherin ihrer Behörde.

Verletzt wurde glücklicherweise niemand, denn der Anklage zufolge näherten sich die drei Polizisten an jenem Abend gegen 21 Uhr sehr vorsichtig dem Tatort: Hinter einer Hecke gingen sie geduckt zu dem Haus, doch als der Randalierer sie erblickte, soll er geschrien haben: „Scheißbullen, ihr kriegt mich nicht klein.“ Dann kam er aus dem ersten Stock hinunter, stand laut Anklage im Hauseingang, hielt die Waffe mit beiden Händen, zielte und schoss in Richtung der Polizeibeamten.

Die forderten ihn auf, sofort die Pistole fallenzulassen, doch er reagierte nur mit weiteren Schüssen. Als ein Polizist einen Warnschuss abgab und ihn erneut aufforderte, sich zu ergeben, zielte der Mann der Anklage zufolge zwar erst einmal weiter auf die Beamten, gab dann jedoch tatsächlich auf, kam mit erhobenen Händen aus dem Hauseingang und leistete bei seiner Festnahme keinen Widerstand mehr.

Wirklich friedlich verhielt er sich laut Anklage dennoch nicht: Als er in den Polizeiwagen gepackt wurde, soll er die Nachbarn, die die Polizei gerufen hatten, als „Scheiß Ausländer“ beschimpft und gedroht haben, sie fertigzumachen. Laut Anklage hat die Familie seitdem Angst vor dem Mann, die Kinder trauten sich kaum noch, draußen zu spielen und könnten nachts nicht mehr ruhig schlafen.

Wie eine Blutprobe ergab, hatte der 25-Jährige zur Tatzeit mehr als zwei Promille. Inzwischen hat die Polizei gegen den Mann einen Bußgeldbescheid von 50 Euro wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erlassen: Zwar ist der Erwerb und Besitz der von ihm eingesetzten Gasalarmsignalschusspistole frei – aber nur innerhalb des eigenen Wohnbereichs. Wer sie außerhalb benutzt, braucht dafür einen „Kleinen Waffenschein“.

Weil der 25-Jährige das Bußgeld gezahlt hat, ist sein Anwalt der Meinung, dass damit die Strafklage verbraucht sei und sein Mandant nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden könne. Darüber muss nun das Gericht entscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort