Erneuter Einsatz in Bornheim Behörden wollen Randalierer aus Merten Führerschein entziehen

Bornheim-Merten · Einen erneuten Einsatz der Polizei gab es am Donnerstag in Bornheim. Ein 58-Jähriger tyrannisiert dort seit Monaten seine Nachbarschaft. Die Staatsanwaltschaft will dem Mann nun dauerhaft den Führerschein entziehen.

Zum wiederholten Mal wurde die Polizei in der Nacht zu Donnerstag in das Mehrfamilienhaus in Merten gerufen, in dem ein 58-Jähriger wohnt, der seit Monaten seine Nachbarschaft mit lauter Musik, Pöbeleien und Sachbeschädigungen tyrannisiert.

Wie Polizeisprecher Robert Scholten auf Anfrage bestätigte, waren die Beamten erneut wegen Ruhestörung alarmiert worden. Als sie eintrafen, sei allerdings nichts mehr zu hören gewesen. Das könnte auch mit einer Videokamera zu tun haben, die der Mann an seiner Wohnungstür installiert hat. Mithilfe der Kamera wisse dieser rechtzeitig, wenn Polizei und Ordnungsamt im Haus seien, erklärte ein Insider.

Erst am Mittwochabend hatte der 58-Jährige, der nach GA-Recherchen mehrfach in der LVR-Klinik behandelt wurde, einen größeren Rettungs- und Polizeieinsatz ausgelöst. Wie berichtet, hatte er sich bei laufendem Motor seines Autos in einer geschlossenen Garage aufgehalten, so dass Rettungskräfte und Polizei einen Suizid vermuteten. Der Notarzt hatte den Mann anschließend untersucht, aber nicht mitgenommen oder in die LVR-Klinik eingewiesen.

Auch die Polizei hatte keine Handhabe gegen den Mann. Mit Maßnahmen des Strafrechts ist dem 58-Jährigen derzeit nicht beizukommen, wie Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, erläutert: „Eine strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nur bei Beschuldigten möglich, die für die Allgemeinheit gefährlich sind und von denen zu erwarten ist, dass sie erhebliche rechtswidrige Taten, durch die die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt werden, begehen.“ Hierfür würden aber Taten, die lediglich dem Bagatellbereich zuzuordnen sind – wie Sachbeschädigungen oder Beleidigungen in der nachbarschaftlichen Sphäre – nicht ausreichen.

Für die Nachbarn wird die Situation zunehmend brenzlig

Das Strafrecht sei nicht dazu bestimmt, unliebsame, unangepasste oder lästige Menschen wegzusperren. Zur Vermeidung derartiger Konfrontationen halte das Recht aber andere Instrumentarien bereit. So etwa Maßnahmen des Betreuungsrechts oder der Ordnungsbehörden. Aus Sicht von Buß komme im vorliegenden Fall in Merten noch hinzu, dass der 58-Jährige „nicht vorbestraft ist“.

Wohl aber gebe es den Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt Anfang November, weshalb man ihm vorläufig den Führerschein weggenommen habe. „Das Amtsgericht Bonn muss nun entscheiden, ob ihm der Führerschein dauerhaft entzogen wird“, so Buß weiter.

Da sich der Mann laut Anwohnern oft in der Garage bei seinem Auto aufhalte, in das über eine riesige Musikanlage eingebaut sei, sei anzunehmen, dass er auch weiterhin mit dem Wagen fahren werde. Dazu sagt Buß: „Wir können ein Fahrzeug nur in Ausnahmefällen, etwa bei mehrfachen Wiederholungstätern, sicherstellen.“ Vor allem für die Anlieger und Nachbar wird die Situation zunehmend brenzlig.

„Ich bin seit November wegen des Treibens des Mannes ohne ein wirkliches Leben“, sagte eine Nachbarin. Nach Mitternacht störe der 58-Jährige sie etwa mit lauter Musik in gleich drei Zimmern und sorge für Lärm im Treppenhaus. Auch bedrohe er sie regelmäßig mit Sätzen wie „Du hast den letzten Tag zu leben“. Daher ist sie verzweifelt und wünscht sich ein Ende der Tyrannei.

Der Vermieter, einer von zwei Eigentümern des Hauses, möchte derzeit die Vorfälle nicht kommentieren: „Ich befinde mich nämlich mit dem 58-Jährigen in einem laufenden Gerichtsverfahren.“

Polizeisprecher Scholten versuchte zu beruhigen und sagte am Donnerstag: „Wir stehen aktuell in engem Austausch mit dem Ordnungsamt und auch mit dem zuständigen Psychosozialen Dienst, um für diesen doch sehr speziellen Fall eine mögliche Lösung erarbeiten zu können.“

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