Unfall in Bornheim-Walberberg Bahn der Linie 18 fuhr offenbar zu früh los

Bornheim-Walberberg · Nach dem Stadtbahn-Unfall vom Freitag in Bornheim-Walberberg sind die Ermittlungen der Polizei fast abgeschlossen. Die Polizei ist zu dem Schluss gekommen, dass die Bahnfahrerin zu früh losgefahren ist.

Für die Beteiligten ist der Zusammenstoß eines Autos mit einer Stadtbahn der Linie 18 am Freitag am Bahnübergang Hessenweg in Walberberg letztlich einigermaßen glimpflich abgelaufen. Sowohl die 46-jährige Stadtbahnfahrerin als auch die 52-jährige Autofahrerin erlitten nach Angaben von vor Ort anwesenden Einsatzkräften der Feuerwehr bis auf einen Schock keine Verletzungen. Auch die Passagiere in der Bahn sollen nach aktuellem Erkenntnisstand unverletzt geblieben sein.

Derweil ist die Polizei bei ihren Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass die Bahnfahrerin zu früh losgefahren ist. Das teilte Polizeisprecher Simon Rott am Montag auf Anfrage des General-Anzeigers mit. Gleichwohl seien die Ermittlungen noch nicht vollständig abgeschlossen, so Rott weiter.

Zeugen hatten am Freitag berichtet, dass die Bahn bei geöffneter Schranke losgefahren sei. Nutzer der sozialen Netzwerke Facebook und Twitter hatten wiederum darauf hingewiesen, dass sich die Schranken an dem Bahnübergang seit geraumer Zeit erst dann und mit Verzögerung schlössen, wenn eine Bahn unmittelbar darauf zufahre. Ebenso war die Rede von einem möglichen Defekt am zuständigen Stellwerk. Es sei überdies schon öfters vorgekommen, dass eine Bahn dann bei noch geöffneter Schranke weitergefahren sei, teilten Nutzer der sozialen Netzwerke mit.

Das sagt die Häfen und Güterverkehr Köln AG

Zwischen der Bonner und Kölner Stadtgrenze ist die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) für die Infrastruktur der Bahnlinie zuständig – also für die Gleise, die Schranken, die Haltestellen und die Technik. Und diese Technik weist am Bahnübergang im Bereich Hessenweg/Heinrich-von-Berge-Weg sowie am nächsten Bahnübergang Richtung Schwadorf aktuell eine Besonderheit auf. Laut HGK-Sprecher Christian Lorenz liegt allerdings kein Fehler an dem zuständigen Stellwerk vor. Seinen Angaben nach sind die beiden Bahnübergänge bereits auf die neue Stellwerkstechnik umgestellt, die bekanntlich noch nicht in Betrieb ist. Lorenz: „Die Inbetriebnahme soll nun in den Osterferien durchgeführt werden.“

In Nordrhein-Westfalen beginnen die Osterferien am Montag, 15. April. Bis dahin befänden sich die besagten Bahnübergänge laut Lorenz in einem „Zwischenbauzustand“. Ein vom Eisenbahnbundesamt zugelassener und unabhängiger Sachverständiger habe die Anlage überprüft und freigegeben. Da die Bahnübergänge bereits auf die neue Stellwerkstechnik umgestellt seien, diese aber noch nicht in Betrieb sei, komme es zu besonderen Fahrmanövern, so Lorenz. Er bestätigte die Beobachtungen von Zeugen, dass sich die Schranken erst schließen, wenn eine Bahn kurz davor ist. Dies liege daran, dass sie eben noch nicht vom Stellwerk aus geschaltet werden könnten. „Die Aktivierung erfolgt derzeit 'zugbewirkt' direkt am Bahnübergang“, erläuterte Lorenz.

Das sagen die Verkehrsbetriebe

Die Stadtbahnlinie 18 verkehrt zwischen Köln-Thielenbruch und dem Bonner Hauptbahnhof. Betrieben wird sie von den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und den Stadtwerken Bonn (SWB) gemeinsam. KVB-Sprecher Matthias Pesch wollte sich zu der Unfallursache nicht äußern und verwies auf die Polizei. Allerdings gebe es für die Fahrerinnen und Fahrer der KVB genaue Anweisungen, wenn eine Schranke nicht durch ein Stellwerk geschlossen werde, sagte Pesch.

Ihm zufolge überfährt die Bahn kurz vor dem Bahnübergang eine sogenannte Koppelspule, die den Schließmechanismus der Schranken auslöst. Die Fahrerinnen und Fahrer sollten dann warten, bis die Schranken geschlossen seien, dann hupen und langsam anfahren. Sobald die Bahn die Mitte des Bahnübergangs erreicht hat, soll das Fahrpersonal laut Pesch die Geschwindigkeit erhöhen, um den Bahnübergang zügig hinter sich zu lassen.

SWB-Sprecher Werner Schui bestätigte auf GA-Anfrage, dass für das Personal seines Unternehmens die gleichen Regeln gelten.

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