Personalentscheidung in Bornheim Alice von Bülow soll Beigeordnete werden

BORNHEIM · Mit knapper Mehrheit hat der Bornheimer Stadtrat am Donnerstagabend Alice von Bülow zur neuen Beigeordneten gewählt. Die einfache Mehrheit für die 40-jährige Bonnerin mit SPD-Parteibuch kam im ersten Wahlgang in geheimer Wahl zustande.

 Blick aufs Bornheimer Rathaus: Nach dem Willen einer politischen Mehrheit soll Alice von Bülow hier als Beigeordnete arbeiten.

Blick aufs Bornheimer Rathaus: Nach dem Willen einer politischen Mehrheit soll Alice von Bülow hier als Beigeordnete arbeiten.

Foto: Christoph Meurer

Auf sie entfielen 24 Stimmen. Bewerber Hans Dieter Wirtz (51) aus Walberberg, der für die CDU im Stadtrat sitzt und vor der Wahl den Ratssaal verließ, erzielte 20 Stimmen. Fraglich ist jedoch, ob von Bülow das Amt wird antreten können. Die Kommunalaufsicht hatte wie berichtet schon vor der Ratssitzung Bedenken angemeldet.

Auf Antrag von Wilfried Hanft (SPD) und Hans Gerd Feldenkirchen (UWG) fand die Abstimmung in geheimer Wahl statt. Ein Ratsmitglied enthielt sich, eines kreuzte auf dem Wahlzettel an, keine Stimme abgeben zu wollen. Einzelratsmitglied Paul Breuer (ABB) hatte bereits vorab erklärt, nicht mitstimmen zu wollen.

Er beantragte zu Beginn der Sitzung, den entsprechenden Tagesordnungspunkt abzusetzen und die Ausschreibung für das Beigeordnetenamt zu wiederholen. Der Vorschlag fand zwar keine Mehrheit, zumal nur Breuer selbst dafür stimmte. Mit 18 Stimmen kam jedoch eine hohe Zahl an Enthaltungen zustande.

Wie berichtet, war es zuvor hinter den Kulissen zu heftigem Streit gekommen. Hintergrund sind Bedenken der Kommunalaufsicht beim Landrat, dass von Bülow nicht die laut der Gemeindeordnung erforderliche Erfahrung für das Amt vorweise. In einer E-Mail, die dem GA vorliegt, teilt die Kommunalaufsicht Bürgermeister Wolfgang Henseler diese Zweifel mit und weist darauf hin, dass sie eine Wahl von Alice von Bülow daher beanstanden würde.

Wie der E-Mail weiter zu entnehmen ist, hatten sich zuvor die CDU-Fraktion sowie Ratsmitglieder verschiedener Fraktionen mit kritischen Hinweisen und Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt. Diese wird beim Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde wahrgenommen, also von Landrat Sebastian Schuster (CDU).

Bürgermeister Henseler (SPD) wiederum erklärte auf GA-Anfrage, dass es aus seiner Sicht keine Anhaltspunkte gebe, die eine Beanstandung rechtfertigen würden. Beide Kandidaten seien für das Amt qualifiziert.

Auf die mögliche Beanstandung verwies CDU-Fraktionschefin Petra Heller auch im Anschluss an die Wahl. In einer persönlichen Erklärung führte sie aus, dass die Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion, die gestern zusammengenommen mit 20 Vertretern an der Abstimmung teilnahmen, sich gegen die Wahl von Alice von Bülow entschieden hätten, da damit ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung verbunden sei, den die Kommunalaufsicht beanstanden werde.

Es sei zu befürchten, „dass durch den anschließenden Rechtsstreit die Position des Beigeordneten für die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Schule sowie Flüchtlinge und Integration erst 2017 besetzt werden kann“, so Heller: „Mit diesem Beschluss trägt man den aktuellen Erfordernissen in diesen Aufgabenbereichen keine Rechnung.“

Wie es weitergeht, hängt nun also in erster Linie von der Prüfung des Wahlergebnisses durch die Kommunalaufsicht ab. Eine solche Überprüfung erfolge bei jeder Beigeordnetenwahl, hatte die zuständige Pressestelle erklärt. Dieses Mal dürfte sie mit besonderer Spannung erwartet werden.

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