Ehepaar aus Roisdorf geht juristische gegen die Baugenehmigung der Stadt Bornheim vor Ärger um das Werbeschild am Gartenzaun

BORNHEIM-ROISDORF · Wenn Wilfried und Heidi Siegers in ihrem Garten sitzen, beschleicht sie nicht selten das Gefühl, sie säßen im Autokino. Ein Grund zur Freude ist das aber nicht. Ganz im Gegenteil. Unübersehbar ragt hinter ihrem Gartenzaun vom Nachbargrundstück aus seit einigen Wochen eine große Werbetafel hervor: rund fünf Meter hoch, mit einer Werbefläche von rund zehn Quadratmetern. Zu lesen ist sie für die Autofahrer, die auf der Herseler Straße von Roisdorf in Richtung Hersel unterwegs sind. Von seinem Haus an der Mainzer Straße blickt das Ehepaar Siegers wiederum auf eine blanke graue Rückseite.

Wahrlich kein schöner Ausblick. Der Gesichtsausdruck von Wilfried Siegers spricht daher Bände. Ehefrau Heidi Siegers untermauert das mit Worten: "Wir sind ziemlich sauer." Aus allen hinteren Räumen des Hauses schaue man nun fortwährend auf das Schild, sagt wiederum Wilfried Siegers. Im Wohn- und Esszimmer sei es nun erheblich dunkler. "Man muss viel früher das Licht anschalten."

Auf dem Grundstück, auf dem die Werbetafel steht, befindet sich ein Malerbetrieb. Der ist allerdings nicht der Aufsteller der Tafel. Wie aus der Baugenehmigung der Stadt Bornheim, die dem General-Anzeiger vorliegt, hervorgeht, handelt es sich bei dem Aufsteller um ein Unternehmen aus Ostwestfalen, das seinen Kunden Werbeflächen zur Verfügung stellt. Kai Schmitz, einer der Inhaber des Malerbetriebs, zeigt sich auf GA-Anfrage überrascht, dass das Werbeschild bei den Nachbarn Verärgerung auslöst. Der Familienbetrieb habe für das Schild einen Mietvertrag mit dem westfälischen Unternehmen geschlossen, und das schon vor drei Jahren.

"Da wurde uns zugesichert, dass es zu keiner Beeinträchtigung durch das Schild kommt", sagt Schmitz, räumt allerdings ein: "Wir haben uns da keine Vorstellung von gemacht, wie groß das ist." Die Aufregung der Nachbarn könne er dennoch nicht nachvollziehen, zumal das Schild aus seiner Sicht auch keinen Sonnenschein nimmt. "Ich finde es nicht so dramatisch", sagt Schmitz. Es wundere ihn, dass die Nachbarn nicht das direkte Gespräch gesucht, sondern stattdessen den Weg über die Öffentlichkeit gewählt hätten. "Wir sind ansonsten als Nachbarn relativ pflegeleicht und haben ein offenes Ohr", versichert er.

Dem Ehepaar Siegers stößt derweil sauer auf, dass ihnen der zuständige Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung mitgeteilt habe, dass die Genehmigung habe erteilt werden können, ohne sich die Situation vor Ort einmal anzuschauen - quasi vom Schreibtisch aus. Auch sei man aufgefordert worden, dann eben gegen die Entscheidung zu klagen, sagt Wilfried Siegers. Man habe sich schon ein wenig abgekanzelt gefühlt. "Des Weiteren haben wir versucht, einen Termin beim Bürgermeister zu bekommen", so Wilfried Siegers weiter. Man sei aber mit der Antwort abgewimmelt worden, dass der Bürgermeister nicht dafür zuständig sei.

"Baugenehmigungen werden in der Regel ohne einen Ortstermin erteilt", sagt Bornheims Technischer Beigeordneter Manfred Schier auf GA-Anfrage. Selbstverständlich prüfe die Stadt, ob alle maßgeblichen Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. "Wenn ein Bauvorhaben alle Vorschriften erfüllt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf eine Genehmigung", so Schier. Zu den Vorschriften gehörten laut Schier einzuhaltende Abstände zu bestehenden Gebäuden. Dafür gebe es Richtlinien je nach Art des Bauvorhabens.

"Ich kann die subjektive Wahrnehmung verstehen, dass das Schild möglicherweise stört", so Schier weiter. Wenn aber eine Baugenehmigung erteilt werden müsse, habe man als Stadt auch die Aufgabe, eine "nicht erfreuliche" Antwort auf eine Anfrage zu geben. Auch weist der Technische Beigeordnete darauf hin, dass die Erteilung einer Baugenehmigung zu den laufenden Geschäften der Verwaltung gehört. Daher seien weder er noch der Bürgermeister in die Angelegenheit involviert. Sollte sich das Ehepaar Siegers allerdings unfreundlich behandelt fühlen, "sollten wir das klären", so Schier weiter.

Noch bevor die Werbetafel stand, hatte sich Roisdorfs Ortsvorsteherin Gabriele Kretschmer per Mail an die Stadtverwaltung gewandt, und nochmals, als die Tafel dann stand. Sie kritisiert unter anderem, dass die Stadtverwaltung die Baugenehmigung nur nach Aktenlage erteilt hat und niemand vor Ort war. Hier würden unbeteiligte Anwohner in Mitleidenschaft gezogen, sagt sie.

In der Tat liegen beim Ehepaar Siegers die Nerven blank. Wilfried Siegers fragt sich, warum die Tafel denn nicht ein wenig tiefer sein könne, dass sie nicht so weit über den Zaun hinausrage. "Seit 1991 wohnen wir hier, wir haben alles in das Haus gesteckt", erläutert er. Man sei froh, dass der Verkehr auf der Herseler Straße durch die neue Umgehungsstraße L 183 n etwas abgenommen habe - und jetzt das.

Abfinden mit dem Schild unmittelbar vor der Nase wollen sich Heidi und Wilfried Siegers aber nicht. Mit Hilfe eines Anwalts haben sie eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingerichtet. Nun warten sie auf Antwort von dort.

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