Prozess am Amtsgericht Rheinbach Betrüger wird nach Lüge vor Gericht erneut verurteilt

Rheinbach · Nachdem er versucht hatte, im März 2018 ein Cabriolet zu ergaunern, stand ein 47-Jähriger vor dem Amtsgericht Rheinbach - und log erneut. Somit wurde er gleich noch einmal verurteilt.

 In Rheinbach stand ein 47-Jähriger wegen Betrugs vor Gericht - und log weiter.

In Rheinbach stand ein 47-Jähriger wegen Betrugs vor Gericht - und log weiter.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Weil ein Angeklagter vor Gericht gelogen hat, bekam er dafür die Quittung. Der 47-Jährigen aus Uebach-Palenberg hatte im März 2018 bei einem Rheinbacher Autohändler versucht, ohne zu zahlen ein Auto zu ergaunern. Das kleine Cabriolet wollte er unter Vortäuschen falscher Tatsachen in seinen Besitz bringen.

Der Mann flog auf und bekam sieben Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, aufgebrummt. Und weil er im Prozess im Februar die Zahlung des Kaufpreises mit gefälschten Kontoauszügen zu belegen versuchte, gab es jetzt vier Monate zusätzlich. 

Der Mann suchte ein Auto und wurde bei einem Rheinbacher Autohändler fündig. Ein kleines gebrauchtes Cabriolet war es, und der Preis von knapp 4000 Euro passte auch. Obwohl das Auto weder angemeldet noch technisch überprüft war, wurden sich Käufer und Händler handelseinig. Und der Verkäufer bot auch noch an, das Auto durch den Tüv zu bringen und die Anmeldeformulare bereitzulegen.

Bei Fahrt in die Wachanlage mit Cabrio verschwunden

Der Mann bat schließlich darum, mit dem Wagen noch durch eine Waschanlage fahren zu dürfen, um die Dichtigkeit des Daches zu prüfen. Der Verkäufer stimmte zu, und der „Käufer“ verschwand mit dem Wagen. Als dann die übliche Maschinerie anlief und es zum Prozess kam, behauptete der Mann,  den Kaufpreis in bar abgeliefert zu haben. Dafür gab es außer dem Verkäufer keinen Zeugen. Der Autohändler aber hatte detailliert aufgelistet, welche Leistungen er erbracht hatte, und von Zahlung war da keine Rede.

Die Geschichten des Angeklagten ließ den Strafrichter hellhörig werden. Der wollte nämlich das Geld  in bar von einem Konto seines Bruders abgehoben haben und legte Kontoauszüge vor. Was er nicht wusste: Der Richter hatte Einblick in die Kontobewegungen dieses Bruders nehmen können und dabei festgestellt, dass tatsächlich in zwei Tranchen Geld abgehoben wurde, allerdings zwei Tage nach dem Tattag. So flog dann auch die Urkundenfälschung auf, und die Strafe folgte prompt.

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